In diesem Jahr bin ich Pate beim Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und lade alle Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren sowie junge Erwachsene ein, sich um ein Stipendium für ein Austauschjahr in den USA zu bewerben.
Ihr fliegt in die Vereinigten Staaten von Amerika, lebt bei einer netten Gastfamilie und erlebt hautnah den American Way Of Life. Interessiert? Dann informiert und bewerbt euch bis zum 13. September 2019. Alle Informationen gibt es HIER
INFOS FÜR SCHÜLER
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Juniorbotschafters für Deutschland übernehmen zu können.
Wie alt muss man sein?
Ihr müsst zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürft höchstens 17 Jahre alt sein. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandsschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA), bitte beachtet auch die Hinweise zur Altersgrenze.
Wer darf sich nicht bewerben?
Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Bis wann darf man sich bewerben?
Die Bewerbungsfrist für das 37. PPP 2020/21 endet am Freitag, dem 13. September 2019. Eure Bewerbung muss spätestens am Stichtag über das Online-Formular eingegangen sein. Auch Bewerbungen per Post sind möglich. Alle Informationen findet ihr auf dem Formular HIER
Worauf muss man achten?
Bewerbungen, die nicht über dieses Online-Portal oder mit dem offiziellen Formular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Formulare, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
Was passiert danach?
Nach Einsendung der Bewerbung erhaltet ihr von der Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern ihr aufgrund eurer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die Unterlagen gehen bitte vollständig ausgefüllt und bis spätestens zu der (von der Organisation) gesetzten Frist an diese zurück. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu eurer Bewerbung ist in dieser Phase die für euch zuständige Austauschorganisation.
INFOS FÜR JUNGE BERUFSTÄTIGE & AZUBIS
Wer darf sich bewerben?
Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli des Ausreisejahres) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Juniorbotschafters für Deutschland übernehmen zu können.
Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen dürfen leider nicht am PPP teilnehmen. Genauere Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist. Mehr Informationen dazu HIER
Wer darf sich nicht bewerben?
Nicht bewerben dürfen sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Bis wann darf man sich bewerben?
Die Bewerbungsfrist für das 37. PPP 2020/21 beginnt am Donnerstag, dem 2. Mai 2019 und endet am Freitag, dem 13. September 2019. Ihr könnt euch während der Bewerbungsphase direkt online bei der GIZ bewerben. Für Bewerbungen per Post bitte das offizielle Bewerbungsformular verwenden. Das Formular muss direkt an die GIZ geschickt werden. Ihr findet es HIER, die Anschrift HIER