Die steuerfreie Übungsleiterpauschale soll ab 2021 von 2.400 EUR auf 3.000 EUR steigen. Die Ehrenamtspauschale wird dann von 720 auf 840 EUR erhöht.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, Andreas Steier (48) ist mit dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und dem Koalitionspartner zufrieden: „Unsere Forderung, endlich die steuerfreien Pauschalen anzupassen, wird mit dieser Einigung erfüllt. Ich war selbst fast drei Jahrzehnte als Freizeit-Fußballer unterwegs und freue mich, dass wir allen ehrenamtlich tätigen Bürgern die notwendige Anerkennung zukommen lassen – auch auf finanzielle Art und Weise.“
Steier weiter: „Trainerinnen und Trainer, die nebenberuflich in Sportvereinen arbeiten, profitieren von der Erhöhung – ebenso Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr und der DLRG oder nebenberuflich in Erziehung, Kunst oder Pflege Tätige. Durch die Anhebung des Freibetrags von 2.400 EUR auf 3.000 EUR sollen auch von den Übungsleitern getragene Kosten – insbesondere Fahrtkosten – besser als bisher steuerfrei erstattet werden.
Die Erhöhung der Ehrenamtspauschale soll all diejenigen Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die keinen Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrags haben, sich aber dennoch ehrenamtlich engagieren – z. B. als Schriftführer oder Kassenwartin von gemeinnützigen Vereinen. Damit wollen wir auch die Bürokratie im Gemeinwesen spürbar reduzieren und wieder mehr Menschen für die ehrenamtliche Tätigkeit begeistern.“
Die Änderungen sollen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 umgesetzt werden, über das Bundestag und Bundesrat in der Woche vor Weihnachten abstimmen. Sie gelten dann ab 1. Januar 2021.
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