Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, Andreas Steier (CDU) arbeitet seit September 2018 in der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ des Deutschen Bundestages mit. Heute wurden dazu in Berlin erste Ergebnisse vorgestellt.
In diesem Expertengremium, bestehend aus Fach-Politikern aller Bundestagsfraktionen sowie Sachverständigen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wurde der zukünftige Einfluss der Künstlichen Intelligenz (KI) auf unser (Zusammen-)Leben, die deutsche Wirtschaft und verschiedene gesellschaftliche Aspekte untersucht. In verschiedenen Projektgruppen wurden einzelne Schwerpunktthemen intensiv beleuchtet. Andreas Steier (48) hat in den Projektgruppen „KI und Gesundheit“ sowie „KI und Arbeit, Bildung Forschung“ sowie in der Gesamt-Enquete intensiv mitgearbeitet.
Ziel der Kommission war es auch, das Verständnis für KI und die Verankerung und Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern. Heute veröffentlichte Zahlen einer repräsentativer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom lassen vermuten, dass hier entscheidende Schritte gelungen sind: Demnach sagen nur noch 5 Prozent, dass sie noch nie etwas von KI gehört oder gelesen haben. Vor zwei Jahren waren es noch 12 Prozent, vor drei Jahren sogar 22 Prozent. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) ist überzeugt, mindestens gut erklären zu können, was KI bedeutet (2018: 40 Prozent). Zugleich sagen inzwischen mehr als zwei Drittel (68 Prozent), dass sie KI vor allem als Chance sehen. Vor drei Jahren war es mit 48 Prozent eine Minderheit.
„Gerade im Bereich Gesundheit haben wir gesehen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für künstliche Systeme, die uns Menschen unterstützen, hoch ist, dass aber auch der Schutz unsere Daten eine enorm wichtige Voraussetzung ist“, so Steier. „Außerdem muss immer klar sein: Der Mensch steht im Mittelpunkt, die Künstliche Intelligenz muss ihm dienen, nicht umgekehrt. Für uns als CDU und CSU steht dabei ein Gleichklang aus Chancen und Sicherheit im Fokus. Wenn wir als Nation bei der Entwicklung neuer Technologien mithalten wollen, ist das aus meiner Sicht genau der richtige Ansatz.“
Die Kommission hat zu verschiedenen Arbeitsgebieten Handlungsempfehlungen verfasst. Die Adressaten sind der Deutsche Bundestag selbst, die Bundesregierung, aber auch die Länder und die Europäische Union. Im Oktober wird die Arbeit der Kommission beendet sein. Steier wird die Umsetzung der Handlungsempfehlungen und den politischen Fortschritt im Bereich KI aus dem Parlament heraus weiter verfolgen. Er ist Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die KI-Forschung.
Wichtige Punkte aus den einzelnen Projektgruppen:
KI und Wirtschaft
- Deutschland sollte noch gezielter und mit starker staatlicher Finanzkraft in die KI-Förderung hineingehen – insbesondere mit Blick auf Start-ups, anwendungsnahe Forschung und wissenschaftliche Expertise, Transfer in den Mittelstand sowie auf eine leistungsfähige KI-Infrastruktur. Dies könnte gerade den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) größere Handlungsspielräume eröffnen und weitere Eigeninvestitionen im KI-Bereich anreizen. Hierfür werden seitens der Projektgruppe verschiedene Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, zum Beispiel konkrete Unterstützung durch Kompetenzzentren, KI-Trainer, Technologiescouting und Qualifizierungsmaßnahmen.
- Empfohlen werden Aufbau und Betrieb eines europäisch eingebundenen Ökosystems aus vertrauensvollen Daten- und Analyseinfrastrukturen inklusive Cloud-Plattform(en) auf Basis offener und interoperabler Standards. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat hierzu das Projekt GAIA-X10 aufgesetzt.
KI und Staat
- Behörden sollten den Einsatz von KI-Systemen für Verwaltungsvorgänge bzw. Prozesse systematisch prüfen. In den Ministerien des Bundes sollten ein Monitoring und ein strukturierter Erfahrungsaustausch unter den KI-einsetzenden Behörden stattfinden.
- Es wird empfohlen, möglichst vielen Verwaltungsmitarbeitern ein Verständnis für die Funktionsweisen, Vorteile und Herausforderungen von KI-Systemen und mögliche Risiken in Bezug auf unerwünschte Diskriminierung aufzuzeigen. Bereits die Verwaltungsausbildung und das Studium müssen ein breites Wissensprofil zu Digitalisierung und KI- Systemen vermitteln.
KI und Gesundheit
- Die Digitalisierung der Infrastruktur im Gesundheitsbereich ist mit einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern unter Berücksichtigung der Bedarfsangaben von Kliniken zu beschleunigen und notwendige dauerhafte Investitionen in die IT-Infrastruktur dem internationalen Niveau anzugleichen.
- Die Datenverfügbarkeit für die Forschung ist zu verbessern. Dafür empfiehlt die Projektgruppe eine abgestufte, freiwillige und widerrufbare Datenfreigabe in enger Abstimmung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden zu ermöglichen, die Nutzung abgestimmter, interoperabler und, wo möglich, offener Standards (mit hohen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen), den Aufbau eines nationalen Versorgungsregisters bzw. eines Registerverbundes und der dazugehörigen dezentralen Vertrauensstellen und die schnelle Vereinheitlichung der Datenschutzgesetzgebung für den Gesundheitsbereich auf Grundlage der DSGVO.
- KI-Anwendungen in Gesundheit und Pflege sind auf die Bedürfnisse der Patienten sowie der zu Pflegenden und der Pflegekräfte auszurichten. Der Zugang zu KI-Anwendungen im Gesundheitsbereich ist für alle Patienten unter Wahrung der Patientensouveränität und insbesondere des Rechts auf Nichtwissen zu ermöglichen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich Menschen auch gegen die Anwendung von KI entscheiden können – sofern dadurch das Solidarprinzip im Gesundheitssystem nicht durch unverhältnismäßige Mehrkosten eingeschränkt wird und anderen Patienten jetzt oder zukünftig keine Nachteile entstehen.
KI und Arbeit, Bildung, Forschung
- KI, aber auch die Grundlagen dafür (z.B. Mathematik, abstraktes Denken, Verständnis für gesellschaftliche Auswirkungen), müssen in die Lehrpläne aller Schularten Eingang finden bzw. in ausreichender Tiefe erhalten bleiben. Zudem sollte Informatik als Pflichtfach in den Lehrplänen verankert werden. Kompetenzen zu KI und Algorithmik sollten jahrgangsstufengerecht sowohl im Fach Informatik als auch als Querschnittsthema im gesamten Fächerkanon aufgenommen werden.
- Digitalkompetenzen müssen in der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung verpflichtend sein; in der zweiten und dritten Phase sind sie in die Weiterbildungsförderprogramme der Länder aufzunehmen, um die Basis für einen pädagogisch wertvollen und informierten Einsatz von KI-Systemen zu legen.
- Die Stärkung der betrieblichen Weiterbildung ist zentral, um das durch KI immer wichtiger werdende lebenslange Lernen zu ermöglichen. Es sind massive Investitionen in diesen Bildungssektor in all seinen Facetten erforderlich.
- Um den Strukturwandel besser vorbereiten und gestalten zu können, sind evidenzbasierte Forschung und belastbare Prognosen für die Beschäftigungseffekte des KI-Einsatzes unerlässlich. Die Projektgruppe empfiehlt sektorales Branchenmonitoring/-screening in Zusammenarbeit mit Verbänden, Gewerkschaften und Forschungsinstituten zur Beobachtung und vorausschauenden Auswertung von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.
KI und Mobilität
- Der Ausbau dieser digitalen Infrastruktur in Deutschland muss Priorität haben. Dazu gehören verstärkte Investitionen in bereits verbreitete Technologien wie das LTE-Netz und in neue Kommunikationsinfrastrukturen wie z. B. das 5G-Netz.
- Forschung und Testbetriebe, die idealerweise auch europäisch vernetzt sein sollten, tragen zur Steigerung der Sicherheit, Effizienz und nicht zuletzt zur Akzeptanz neuer Entwicklungen in der Bevölkerung bei. So können Neuentwicklungen und Innovationen schneller zur Anwendung im Regelbetrieb gebracht werden.
- Von der vorwettbewerblichen Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, Behörden und Herstellern bis hin zur konkreten Umsetzung in Angebot, Nutzung und Haftung ist der Gesetzgeber aufgefordert, ein Regelwerk zu entwickeln, das innovationsfreundlich ist und zugleich eindeutige Rahmenbedingungen setzt. Bei den bedeutenden und komplexen Fragen der Haftung, insbesondere im Bereich des autonomen Fahrens, sollte darauf geachtet werden, welche juristischen Regularien bereits vorhanden sind und genutzt werden können und in welchen Bereichen überhaupt gesetzlich nachjustiert werden muss.
KI und Medien
- Festgestellt wurde die Notwendigkeit, Medienpolitik und Regulierung im Medienbereich zu überdenken. Dies gilt insbesondere, da gerade jüngere Menschen digitale, KI-gesteuerte Medienangebote schon heute nutzen und solche Angebote in Zukunft eher an Bedeutung gewinnen werden.
- Die Projektgruppe empfiehlt den Aufbau einer unabhängigen Einrichtung, die die technische Prüfung von Medieninhalten unterstützt. Ursprung, Authentizität und Aussagekraft von Mediendaten müssen in verschiedenen Handlungsfeldern überprüft werden.
Die kompletten Zusammenfassungen der Projektgruppen-Berichte finden Sie HIER
Der komplette Bericht wird derzeit finalisiert und am 26. Oktober 2020 veröffentlicht.
Details der KI-Studie des Branchenverbandes BITKOM finden Sie HIER
Titel-Foto: Mitglieder der Unionsgruppe in der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen Bundestages
Fotograf: Denise Bittner (Büro Andreas Steier MdB)
Alle weiteren Fotos: Philipp Gräfe (Büro Andreas Steier MdB)
Erhalten Sie wichtige Infos über meine politische Arbeit auch als Newsletter: