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Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona.“
Durch die Corona-Pandemie waren und sind wir vor besondere Herausforderungen gestellt. Wie kann der Erhalt zivilgesellschaftlicher Strukturen dauerhaft gewährleistet werden? Wie soll dem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen entgegengewirkt werden? Wie können Angebote wieder aufgebaut und Mitglieder zu Engagement und Ehrenamt motiviert werden? Helfen könnte digitale Technik. Doch stehen die notwendige Ausstattung und das Know How dafür bereit?
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Unsere Förderschwerpunkte
Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Vorstandes hervorgegangen sind. Ausgewertet haben wir Studien und Gespräche, Anfragen und Befragungen unter Engagierten und Ehrenamtlichen vor Ort und in den Sozialen Medien.
Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.
- Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.
- Nachwuchsgewinnung
In diesem Schwerpunkt fördern wir innovative Wege der Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.
- Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
In diesem Schwerpunkt wollen wir gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen fördern. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.
Wie hoch ist der Umfang der Förderung?
Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.
Weiterleitungen bis zu 10.000 Euro sind möglich, der Erstempfänger kann hierfür bis zu 1.5 Millionen Euro beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Förderleitfaden und der Förderrichtlinie.
Wie hoch ist der Eigenanteil der Förderung?
Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20%.
Beispiel für eine 80/20-Förderung
Sie wollen Ihren Verein mit Hard- und Software ausstatten und planen dafür mit Kosten von 20.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt würden davon 16.000 Euro gefördert (80 %). 4.000 Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (20 %).
Beispiel für eine 90/10-Förderung
Sie wollen die Versammlungsräume Ihres Vereins mit Technik ausstatten, die für die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen geeignet ist: eine hochauflösende Webcam, ein Raummikrofon und ein Beamer mit Leinwand soll es werden. Sie planen dafür mit Kosten von 5.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt würden davon 4.500 Euro gefördert (90 %). 500 Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (10 %).
Welche Ausgaben können gefördert werden?
- Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software)
- projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
- projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
- begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
- Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)
Bitte lesen Sie sich den Förderleitfaden genau durch, dort sind alle Ausgabenarten aufgeführt und auch nicht zuwendungsfähige Ausgaben gelistet.
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).
Informationen zur Bewerbung:
Bitte stellen Sie ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020.
Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, die einen Monat nach Zugang dieses Zuwendungsbescheides eintritt, auf der Grundlage einer
Zahlungsanforderung (Mittelabruf). Diese Frist kann die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger durch einen Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs verkürzen.
Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.
Bitte senden Sie uns den Förderantrag mit allen Unterlagen unterschrieben per Post zu:
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chausee 35
17235 Neustrelitz
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