Für Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Coronavirus nach Rheinland-Pfalz einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt die Quarantänepflicht. Von dieser Plicht ausgenommen sind Personen, die sich in dem Zeitraum von 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen und ein negatives Testergebnis vorlegen können. Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test machen.
Wer muss sich testen lassen?
Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich verpflichtend entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise.
Nach der Rückkehr müssen sich alle nicht negativ getesteten Reisenden direkt zu Ihrem Zielort begeben. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sie sich selbst bis zu 14 Tage zu Hause isolieren (häusliche Quarantäne). Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test machen.
Kostenpflichtig für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten ab 15.09.2020.
Kostenlos für Einreisende aus Risikogebieten bis 30.09.2020.
Testung ohne Anmeldung. Wartezeiten möglich.
Wo kann man sich testen lassen?
Test-Station zur luxemburgischen Grenze
Parkplatz Markusberg an der BAB 64, Fahrtrichtung Trier
Öffnungszeiten: 8-22 Uhr täglich
Test-Station zur belgischen Grenze
Wankelstraße 16, 54634 Bitburg (BAB 60, von Belgien kommend)
Öffnungszeiten: 8-22 Uhr täglich
Test-Station zur französischen Grenze
In den Grabengärten 5, 76829 Landau in der Pfalz (WICHTIG: Anfahrtsadresse für Navigationssysteme: Max-Planck-Straße 14, 76829 Landau (BAB 65, von Frankreich kommend)
Öffnungszeiten: 8-22 Uhr täglich
Flughafen Hahn
55483 Lautzenhausen
Öffnungszeiten: abhängig vom Flugplan
Kostenpflichtig für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten ab 15.09.2020.
Kostenlos für Einreisende aus Risikogebieten bis 30.09.2020.
Testung ohne Anmeldung. Wartezeiten möglich.
Wann liegt das Testergebnis vor?
Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach der Testung vor und wird dann dem Getesteten übermittelt. Bis sie das Ergebnis erhalten haben, müssen sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten in häusliche Absonderung (Quarantäne) begeben.
Wie erfahre ich von meinem Testergebnis?
Die Testergebnisse der Teststationen des Landes liegen in der Regel nach zwei Tagen vor und werden anschließend von den Gesundheitsämtern kommuniziert. Dabei gilt die folgende Priorisierung:
1) Alle Personen, die an einer Teststation des Landes positiv auf COVID-19 getestet wurden, werden unverzüglich direkt durch das für die Teststation zuständige Gesundheitsamt benachrichtigt.
2) Danach werden alle Personen informiert, die aus einem Risikogebiet kommen und ein negatives Testergebnis haben. Diese Personengruppe benötigt ebenfalls eine schnelle Rückmeldung, da ein negatives Testergebnis Voraussetzung ist, um die bestehende Quarantäne zu beenden.
Ist nach einem negativen Ergebnis ein zweiter Test notwendig?
Ein negatives Testergebnis kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb kann 5 bis 7 Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll sein. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall vom Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Wer kontrolliert den erfolgten Test?
Der erfolgte Test und das Ergebnis müssen nach der Einreise nach Rheinland-Pfalz dem zuständigen Gesundheitsamt nachgewiesen werden. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Reisende aus Risikogebieten, die keinen Test nachweisen können, müssen sich bei Einreise auf Aufforderung der zuständigen Behörden testen lassen.
Vor der direkten Einreise aus einem Risikogebiet mit dem Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus müssen die Reisenden sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Auf diesen Karten werden auch Angaben zu Symptomen und zu einem durchgeführten Test gemacht. Die Aussteigekarten werden eingesammelt und können an die Gesundheitsbehörden am Wohnort bzw. Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben werden.
Bei Einreise mit dem Auto oder Zug können die zuständigen Behörden Stichprobenkontrollen durchführen.
Die Testpflicht gilt aus Gründen des Infektionsschutzes nach dem Infektionsschutzgesetz bei Einreise aus den Gebieten, in denen nach Einschätzung der Bundesregierung ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Die aktuelle Liste der Risikogebiete veröffentlicht das Robert Koch-Institut. Wer aus einer anderen Region einreist, kann sich aber auch testen lassen. Die Kosten für Einreisende aus Risikogebieten werden bei einer Testung innerhalb von 72 Stunden nach Einreise bis 30.09.2020 übernommen.
Dürfen sich auch Personen, die aus Nicht-Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz einreisen, testen lassen?
Nein, Rückkehrende aus Nicht-Risikogebieten können sich nicht mehr an den Teststationen testen lassen. Sie können sich weiterhin bei Symptomen einer Atemwegsinfektion bei niedergelassenen Ärzten oder in den Fieberambulanzen auf das Coronavirus testen lassen.
Wenn ich aus dem Urlaub komme (nicht einem Risikogebiet), muss ich dann im Anschluss daheim in Quarantäne?
Nein. Urlauber, die sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben und asymptomatisch sind, müssen nicht in Quarantäne.