Luxemburg ist seit Freitag, den 25. September 2020 offiziell wieder ein Corona-Risikogebiet. Denn im Großherzogtum gibt es leider mehr als 50 Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Auf diesen Grenzwert haben sich seinerzeit alle deutschen Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin geeinigt, um Reisewarnungen auszusprechen. Grundsätzlich müssen sich also die Personen, die aus Luxemburg nach Deutschland einreisen, zunächst in Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren.
Es gelten jedoch (laut Online-Information der rheinland-pfälzischen Landesregierung) Ausnahmen für den so genannten kleinen Grenzverkehr. Nicht in Quarantäne müssen:
- Berufspendler
- Personen, die eine dringende medizinische Behandlung haben
- Personen mit „sonstigem triftigem Grund“; dazu zählen insbesondere soziale Aspekte wie ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, die Betreuung und Pflege Angehöriger
- Menschen, die aus Ausbildungs- und Studienzwecken einreisen
- Durchreisende
- Personen, die einen weniger als 48 Stunden alten, negativen Corona-Test vorweisen können
- Personen, die weniger als 72 Stunden in Luxemburg waren
WICHTIG: Außerdem gilt: Einwohner Luxemburgs und Belgiens dürfen bis zu 24 Stunden nach Rheinland-Pfalz einreisen - ohne Quarantäne- bzw. Testpflicht. Diese Regelung gilt ab dem 3. Oktober 2020.
Es finden weiterhin keine Grenzkontrollen statt. Mehr Informationen zur Ein- und Ausreise nach bzw. aus Luxemburg finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes HIER
Informationen zu den Einreisebedingungen für Einwohner Luxemburgs und Belgiens finden Sie HIER
Foto: Lizenzfreies Symbolbild
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