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Corona: Plädoyer für mehr Kompetenzen des Bundes im Infektionsschutzgesetz

10. April 2021 / Informationen

Ich unterstütze die Initiative meiner Kolleginnen und Kollegen Dr. Norbert Röttgen, Yvonne Magwas und Johann Wadephul, für den Bund eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, per Rechtsverordnung bundesweit gleiche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung durchzusetzen. Im Wortlaut heißt es:

„Bundestag und Bundesrat haben mehrfach festgestellt, dass die weltweite COVID-19 – Pandemie für Deutschland eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bedeutet. Entsprechend sind nationale Gesetze angepasst worden, vor allem das Infektionsschutzgesetz des Bundes stellt inzwischen alle notwendigen Instrumente für angemessenes Handeln in der Pandemie bereit. Die Entscheidung, von den Instrumenten Gebrauch zu machen, liegt in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bei den Ländern, die in dem Format der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ein Jahr lang ihr Handeln in der Pandemie bundesweit miteinander abgestimmt haben. Zuletzt und andauernd ist aber eine Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen. Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung.

Der Bundestag muss diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen. Es ist eine Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten. Da zudem der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trägt, muss er mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten. Die Zeit drängt. Mit jedem Zuwarten werden die Schäden größer. Wir fordern daher, dass die Koalitionsfraktionen baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen.“

Mehr erfahren Sie auch im neuesten Artikel der ZEIT

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