Maskenpflicht
Ab dem 27.04.2020 ist in Rheinland-Pfalz das Tragen von „Alltagsmasken“ im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen Pflicht. Dabei sind auch selbstgemachte Masken, Tücher oder Schals möglich.
Geschäfte
Seit dem 20.04.2020 dürfen Geschäften bis 800 qm öffnen. Dabei ist die Verkaufsfläche relevant, nicht die Gesamtfläche. Es können also Bereiche abgetrennt werden, um unter 800qm zu kommen. Fahrrad-, und Autogeschäfte sowie Auto-Waschanlagen dürfen unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen.
Frisöre
Frisörbetriebe dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen - sofern sich das Infektionsgeschehen bis dahin nicht wieder entscheidend verschlimmert. Sie müssen strenge Auflagen zur Hygiene einhalten, den Zutritts zum Geschäft so steuern, dass Warteschlangen vermieden werden sowie persönliche Schutzausrüstung nutzen.
Parks, Spielplätze, Gärten
Botanische Gärten, Tierparks und Zoos dürfen ihren Außenanlagen wieder öffnen, müssen den Zugang aber streng kontrollieren. Spielplätze bleiben vorerst weiterhin geschlossen.
Sport
Individualsport im Freien zu Freizeit- und Trainingszwecken ist möglich, wenn das Kontaktverbot und der Mindestabstand (1,5 Meter) eingehalten werden. Dafür ist die Nutzung von Parks, aber auch von öffentlichen und privaten Sportanlagen (Ausnahme: Bäder) zulässig, wenn der Träger der Anlage zustimmt. Dabei müssen besonders strenge Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von Nassräumen und Sport- und Trainingsgeräten, eingehalten werden.
Gottesdienst
Eine mögliche Lockerung für Gottesdienste könnte es ab Mai geben. Dafür ist ein Schutzkonzept nötig, das die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen (in geschlossenen Räumen je 10 qm Fläche eine Person, Mindestabstand von 1,5 Metern), eine Beschränkung der Aufenthaltszeit und eine Verhinderung von Personenansammlungen bei Betreten und Verlassen der Gebäude beinhaltet. Von gemeinsamem Gesang und Chören soll abgesehen werden. Alltagsmasken sollen vorgeschrieben werden.
Großveranstaltungen
Eine konkrete Zahl, die eine Großveranstaltung definiert, gibt es für Rheinland-Pfalz bislang nicht. Aktuell sind noch alle Veranstaltungen verboten und es gelten strenge Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens werden Veranstaltungen möglicherweise schrittweise wieder zugelassen werden können. Deren erlaubte Größe wird dann fortlaufend neu bewertet.
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