Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (einschl. Freiberufler) bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die mit Auftragsrückgängen konfrontiert sind, benötigen in dieser Zeit Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Sie können so schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.