Es gilt weiterhin, Leben zu schützen. Das ist die oberste Priorität in unserem Land. Nach dem Gespräch der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten gibt es einige äußerst erfreuliche Neuerungen. Ich finde, dass hier ein guter Kompromiss gefunden wurde. Die Ausgangsbeschränkungen werden grundsätzlich vorerst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Gleichzeitig gibt es Lockerungen, das normale Leben wird Stück für Stück hochgefahren. Hier mein Überblick für vollständige Transparenz:
- Wichtig bleibt: Abstand (1,5 m) in der Öffentlichkeit halten. Die bisherigen Regeln bleiben bis einschließlich 3. Mai bestehen. Also erstmal keine Treffen in Gruppen mit Freunden, auch nicht in den eigenen vier Wänden oder Spielplätzen. Dafür darf man weiterhin individuell zur Arbeit fahren, mit Menschen aus dem eigenen Haushalt spazieren gehen, Sport machen u. ä. Leider dürfen bis dahin auch keine Gottesdienste in Kirchen, Synagogen, Moscheen etc. abgehalten werden. Ein schwerer Schritt, der jedoch besonders gefährdete Gruppen vor einer Infektion mit Covid19 schützen soll.
- Geschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen, sobald die neuen Regelungen von den Ländern als Verordnung veröffentlicht werden. Autohäuser, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive können unabhängig von der Ladenfläche aufmachen. Dabei müssen Warteschlangen vermieden werden, Abstände von mindestens 1,5m zwischen den Kunden sowie Hygieneregeln eingehalten werden. Nagelstudios und Schönheitssalons bleiben hingegen bis zum 3. Mai dicht, ebenso Fitnessstudios, Schwimmbäder, Tierparks, Diskotheken und Bars, Museen, Prostitutionsstätten etc. Friseurbetriebe dürfen ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufnehmen - dabei müssen strenge Hygienemaßnahmen für Angestellte und Kunden eingehalten werden.
- Der Schulbetrieb wird am 4. Mai wieder aufgenommen. Zuerst starten die Abschlussjahrgänge der allgemeinbildenden und Berufsschulen mit dem Unterricht. Anstehende Prüfungen sind auch vorher möglich. Vorher müssen Schulen Schutzmaßnahmen festlegen und auch die die Schulhöfe und den Schulbus-Betrieb anpassen. Wann die restlichen Klassenstufen mit dem Unterricht beginnen können, wird abhängig von den Erkrankungszahlen sein. Auch Hochschulen bleiben dicht - Prüfungen können jedoch wieder abgenommen werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygienemaßnahmen wieder aufgenommen werden kann.
- Kitas bleiben bis einschl. 3. Mai geschlossen, aber die Notversorgung wird auf mehr Berufsgruppen ausgeweitet. So sollen auch Kinder (bis 12 Jahren) von Verkäuferinnen, Landwirten, IT-Spezialisten und Brummi-Fahrern Notfall-Kita-Plätze erhalten.
- Private Reisen und Verwandschaftsbesuche bleiben grundsätzlich tabu. Also keine touristischen Reisen im Inland oder ins Ausland. Die weltweite Reisewarnung bleibt aufrechterhalten. Geschäftsreisen, das Pendeln zur Arbeit ins Ausland sowie Ein- und Ausfuhr von Waren bleiben weiterhin grundsätzlich möglich. Diese Regelung gilt erstmal bis zum 4. Mai 2020.
- Eine generelle Maskenpflicht wird es NICHT geben, es wird jedoch empfohlen, sich in Bussen und Bahnen, Geschäften etc. zu schützen - zum Beispiel mit selbstgenähten Masken oder Schals. Der Bund wird die Länder und Kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin bei der Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung unterstützen. Außerdem werden in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für entsprechende Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor Infektionen schützen.
Das war ein kurzer Überblick, den kompletten Beschluss finden Sie HIER
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