Kinder, Jugendliche und ihre Familien schauen auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Pandemie zurück. Es ist derzeit noch nicht vollständig absehbar, wann die Einrichtungen der frühkindlichen und schulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Freizeit- und Ferieneinrichtungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien mit ihren vielfältigen Angeboten wieder im Regelbetrieb öffnen können. Pandemiebedingte Schulschließungen haben bei bis zu einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu deutlichen Lernrückständen geführt. Um diese aufzuholen, bedarf es zusätzlicher Förderangebote. Darüber hinaus haben die Beschränkungen der Pandemie bei Kindern und Jugendlichen zu seelischen und körperlichen Belastungen geführt. Diese Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien benötigen besondere Unterstützung, damit die Pandemie nicht lange nachwirkt und Ungleichheiten nicht manifestiert werden. Alle jungen Menschen sollen ihre Bildungsziele erreichen und ihre Persönlichkeit entwickeln können. Um diesen Herausforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden, wird der Bund ein „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von 2 Mrd. Euro in den Jahren 2021/2022 auflegen zum Abbau von Lernrückständen (1 Mrd. Euro) und zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule (1 Mrd. Euro).
Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollen Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Dazu will der Bund etwa eigene Programme deutlich ausweiten und Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen gezielt unterstützen. Den zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder zur Umsetzung in den Jahren 2021 und 2022 in ihrem Aufgabenbereich wird durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder Rechnung getragen. Der Bund erwartet, dass die Länder zumindest beim Abbau von Lernrückständen mit paritätischen, eigenen Beiträgen und Maßnahmen zur Zielerreichung des Aktionsprogramms beitragen und dies auch transparent darstellen. Der Bund wird eine Vereinbarung mit den Ländern über den Einsatz der bereitgestellten Mittel über die Umsatzsteuerpunkte-Festbeträge schließen. Hier enthalten sind auch die Nachweispflichten über eigene Beiträge der Länder und den Mitteleinsatz. In der Vereinbarung wird verbindlich festgeschrieben, für welche Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel von den Ländern verwendet werden. Die Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird umgesetzt, wenn der Bund und alle Länder die Vereinbarung unterzeichnet haben.
Die Bundesregierung beschließt die Umsetzung folgender Maßnahmen:
1. Abbau von Lernrückständen
Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, pandemiebedingte Lernrückstände durch zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler aufzuholen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Dadurch ist zum einen gewährleistet, dass die Maßnahmen passgenau auf die Lernrückstände der betreffenden Schülerinnen und Schüler abstellen sowie eine systematische Rückkopplung zu den Lehrkräften erfolgt. Zum anderen passen sich die zusätzlichen Maßnahmen in bereits laufende Förderprogramme der Schulen ein. Die Unterstützung des Bundes konzentriert sich auf den Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in den jeweiligen Kernfächern und Kernkompetenzen. Fördermaßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie einzeln oder in Kleingruppen durchgeführt werden und Kontinuität bei der Betreuungsperson gewährleisten. Auch sog. „Drehtürmodelle“ (Wechsel zwischen Unterricht in der Klasse und Individualförderung) können hier zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass auch Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte, die einen Anteil von annähernd 40 % an den unter 15-Jährigen ausmachen, von diesen und den nachfolgenden Maßnahmen erreicht werden. Die Initiative soll so gestaltet werden, dass bei der Umsetzung landesspezifische sowie weitere besondere Bedingungen berücksichtigt werden können. Im Zentrum der Umsetzung soll dabei die Schule und ihre Vernetzung mit zusätzlichen Angeboten stehen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die Länder schulformunabhängig und trägerneutral im Schwerpunkt folgende Maßnahmen durchführen:
- in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten,
- mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.
Um die dafür notwendigen Personalkapazitäten zu akquirieren, soll eine Zusammenarbeit mit Stiftungen, Vereinen (z. B. Migrantenorganisationen), Initiativen (z. B. „Teach First“), Volkshochschulen und kommerziellen Nachhilfeanbietern erfolgen. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte und Lehramtsstudierende einzusetzen. Da Schule und Unterricht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Länder fallen, wird den zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Finanzausgleichsgesetz in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro in den Jahren 2021 und 2022 Rechnung getragen.
2. Förderung der frühkindlichen Bildung
Viele Kinder konnten seit Beginn der Coronavirus-Pandemie nur unregelmäßig Angebote der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung nutzen. Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderärztinnen und -ärzte berichten von Entwicklungsverzögerungen und gar Rückschritten sowie Verhaltensauffälligkeiten. Um solche Defizite auszugleichen, werden unterstützende Angebote ausgebaut.
a) Sprach-Kitas stärken
In das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sollen bundesweit rund 1.000 zusätzliche Kitas aufgenommen werden. Das Programm richtet sich vor allem an Kitas, die von einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden und die sich zumeist an sozialen Brennpunkten befinden. 100 Mio. Euro für die Aufstockung des Bundesprogramms 2021/2022 sind dafür vorgesehen.
b) Frühe Hilfen intensivieren
Die Familie ist der erste Bildungsort. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert deswegen niedrigschwellige Unterstützungsangebote für belastete Familien mit Kindern unter drei Jahren wie bspw. Elternkurse zur Sprach- oder Ernährungsbildung. Mit der Pandemie erhöht sich der Bedarf an Unterstützungsangeboten, und mit zusätzlichen Mitteln können mehr junge Familien erreicht und zusätzliche Angebote gemacht werden. 50 Mio. Euro für die Aufstockung der Bundesstiftung Frühe Hilfen 2021/2022 stehen dafür zur Verfügung.
3. Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote
Junge Menschen sind in der Pandemie nicht nur schulisch zu kurz gekommen. Auch Gelegenheiten zum sozialen Lernen etwa durch Projekte und Ausflüge sowie die sportlichen und kulturellen Bildungsangebote wurden stark eingeschränkt. Auch Familien brauchen Hilfe und Erholungsangebote, um wieder Kraft tanken zu können.
a) Kinder- und Jugendplan ausbauen
Mit verstärkten und vergünstigten Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangeboten werden Kinder und Jugendliche nach der Pandemie auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen begleitet: Die Mittel des Kinder- und Jugendplans für die Kinder- und Jugenderholung, die kulturelle und politische Jugendbildung, die Jugendarbeit im Sport, die internationale Jugendarbeit sowie die Jugendverbände werden erhöht. Damit können vermehrt günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen und Angebote zur Demokratiebildung ausgestaltet werden. 50 Mio. Euro sind für die Aufstockung des Kinder- und Jugendplans 2021/2022 vorgesehen.
b) Familienferienzeiten erleichtern
Die durch kleinere Einkommen belasteten Familien leiden in der Krise doppelt. Gemeinnützige Familienferienstätten erhalten einen Zuschuss für den Aufenthalt von Familien für eine Woche (Festbetrag pro Familienmitglied/Nacht) und geben diesen an die Familien weiter. 50 Mio. Euro stehen zur Entlastung von Familien bei Aufenthalten in Familienferienstätten 2021/2022 zur Verfügung.
c) Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern stärken
Die Länder erhalten Mittel, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen zu ermöglichen. Sie werden von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern, von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern angeboten.
Zusätzlichen Lasten der Länder wird durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder in Höhe von 70 Mio. Euro Rechnung getragen.
d) Außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen
Die unter 1. genannten Maßnahmen fokussieren auf die Förderung von Kernkompetenzen in den Kernfächern. Sie sollen sowohl unterrichtsbegleitend als auch während der Ferien angeboten werden. Diese Maßnahmen sollen durch weitere außerschulische Angebote flankiert werden. Hierzu zählt etwa das Programm „Kultur macht stark“ des BMBF. Ziel des Programms ist es, mit Mitteln der außerschulischen kulturellen Bildung Kreativität, Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen zu fördern und einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Dieses Angebot soll ausgebaut werden. Weiterhin sollen über das Netzwerk der Schülerlabore in Deutschland und des Bundesverbands der Schülerlabore - Lernort Labor (LeLa) zusätzliche außerschulische Lernangebote z. B. in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik, Sprachen, Wirtschafts- und Politikwissenschaften bereitgestellt werden. Aufstockung der BMBF-Projektförderung um 50 Mio. Euro für 2021/2022.
e) Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien stärken
In zahlreichen Vereinen, Initiativen und anderen ehrenamtlichen Strukturen engagieren sich freiwillig Menschen, um Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen. Dieses vielfältige Engagement ist gerade jetzt bei der Bewältigung der Pandemiefolgen besonders wichtig.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt als bundesweit tätige zentrale Anlaufstelle zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts kann durch gezielte finanzielle Förderung im Rahmen ihres Stiftungszwecks einen wirkungsvollen Beitrag auch zur Unterstützung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements für Kinder, Jugendliche und Familien leisten und damit die Ziele des Aktionsprogramms aktiv unterstützen. Für diesen Zweck werden 2021/2022 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
f) Kinder und Jugendliche in Mehrgenerationenhäusern fördern
Auch die Mehrgenerationenhäuser machen wertvolle und kostenlose Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Hauptamtliche und/oder freiwillig Engagierte arbeiten dabei mit Kooperationspartnern vor Ort zusammen (Schulen, Freizeiteinrichtungen, Sportvereine, Beratungsstellen, Verwaltung u. v. m.).
10 Mio. Euro sind für die Aufstockung des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ 2021/2022 vorgesehen.
g) Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien mit kleinen Einkommen, um Kinder und Jugendliche bei Freizeit- und Ferienaktivitäten gezielt zu unterstützen
Wir wollen für Kinder und Jugendliche Unterstützung leisten, damit sie Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Dazu werden wir im August 2021 Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG oder BKGG beziehen, mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind unterstützen. Dieser kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden, der den Kindern und Jugendlichen Entlastung bringt bei den aktuell möglichen Aktivitäten. Darin enthalten können auch besondere Aufwendungen für die Nutzung der entsprechenden Aktivitäten sein.
Insgesamt stehen hierfür 270 Mio. Euro zur Verfügung.
h) IndividuelleLernförderunginderGrundsicherungundfürFamilienmitgeringem Einkommen
Die bisherigen individuellen Hilfen zur Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen daneben weiter zur Verfügung und sollen in der Pandemiezeit noch leichter zugänglich sein. Ein gesonderter Antrag auf Übernahme der Kosten für Lernförderung bei der zuständigen Stelle (z. B. Jobcenter) ist deshalb bis zum 31. Dezember 2023 nicht erforderlich. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Die Bundesregierung wird den Erfolg des erleichterten Zugangs vor Ende 2023 gemeinsam mit den Ländern auf der Grundlage eines Monitorings bewerten.
4. Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen
Zur Bewältigung der Krisenfolgen und zur Entwicklung einer guten Perspektive ist es notwendig, Kinder und Jugendliche in ihren sozialen Kompetenzen zu stärken. Pandemiebedingte Bildungs- und Bindungsverluste zeigen sich insbesondere bei jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie brauchen vielfältige Formen von Unterstützung gerade beim sozialen Lernen, ihrer Persönlichkeits-entwicklung und konkret und praktisch in ihrem Alltag. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit ihren Sorgen und dem Druck, verpassten Lehrstoff möglichst schnell aufholen zu müssen, alleine gelassen werden. Sie brauchen nach einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Für diese Aufgaben soll in Sommercamps und an Schulen der Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, von Studierenden und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Mentorinnen und Mentoren sowie von Freiwilligendienstleistenden ermöglicht werden.
Unter dem Dach einer gemeinsamen „Aktion Zukunft“ sollen verschiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure, die bisher schon Erfahrung mit dem Einsatz von Mentorinnen und Mentoren oder jungen Freiwilligendienstleistenden haben, ihre Expertise und ihre Leistung einbringen und sich in einem Zukunftsforum „Aufholen nach Corona“ gemeinsam über die Umsetzung und weitere Schritte austauschen und abstimmen.
Insgesamt stellt der Bund für die Aktion Zukunft 2021/2022 320 Mio. Euro zur Verfügung. Die Aktion Zukunft hat zwei Schwerpunkte:
a) Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort z. B. durch Mentorinnen und Mentoren
Im Rahmen der „Aktion Zukunft“ sollen mehr Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden, beispielsweise durch den Einsatz von Lehramtsstudierenden als Mentorinnen und Mentoren für die Lernförderung oder beim sozialen Lernen.
Hierfür stellt der Bund 100 Mio. Euro für die in allen Bundesländern tätige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 2021/2022 zur Verfügung.
b) Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern
Zusätzliches Engagement von Freiwilligendienstleistenden ermöglichen
Auch Freiwilligendienstleistende können Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Ganz gezielt soll im Rahmen der Aktion Zukunft Schulabgängerinnen und Schulabgängern aller Schularten eine Chance zur Orientierung als Freiwilligendienstleistende geboten werden.
Bundesfreiwilligendienst
Um den Einsatz von Bundesfreiwilligen in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern, werden wir die administrativen Verfahren zur Einsatzstellen-Anerkennung und zur Erhöhung der Zahl der Plätze in den Einsatzstellen vorübergehend erheblich vereinfachen und beschleunigen. Die Finanzierung dieser Plätze ist durch die erreichte überjährige Verstetigung des Mittelaufwuchses von 2021 bis 2023 gesichert.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Freiwilligendienstleistende können Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Deswegen wird der Bund den Ländern Mittel zur Verfügung stellen, damit diese in den Länderfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ zusätzliche Möglichkeiten für Freiwillige schaffen können, die sich dort engagieren wollen.
Zusätzliche Sozialarbeit an Schulen
Auch schulbezogene Jugendarbeit sowie Sozialarbeit an Schulen ist wichtig, die gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz Angebote für junge Menschen macht, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Schulsozialarbeit wird zukünftig stärker im SGB VIII verankert (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG). Die Kommunen werden schon jetzt durch die Länder dabei unterstützt, diese Aufgabe besser zu schultern – in der Regel durch Personalkostenförderung. Im Rahmen der Aktion Zukunft wird zusätzlichen Lasten der Länder durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder in Höhe von 220 Mio. Euro Rechnung getragen.
Fotos: Lizenzfreie Symbolbilder
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