Eines der wichtigsten Vorhaben aus dem CDU/CSU-Wahlprogramm ist seit zwei Jahren umgesetzt: Das Baukindergeld. Auf Grund der Corona-Pandemie wurde das Programm bis 31.03.2021 verlängert. Hier alle wichtigen Informationen für alle Familien in Trier und Trier-Saarburg:
Voraussetzungen
Mit dem Baukindergeld werden Sie gefördert, wenn Sie:
- ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen,
- eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
- Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie.
- Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich in Deutschland. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Wichtig: Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
- Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, das am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird.
- Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Konditionen
Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt. Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Beispiel: Für Anträge im Jahr 2020 gilt Ihr Einkommen von 2018 und 2017. Schauen Sie einfach in Ihre Einkommensteuerbescheide.
Für das Baukindergeld stehen Bundesmittel in festgelegter Höhe zur Verfügung. Die KfW-Bank kann den Zuschuss so lange zusagen, wie Mittel vorhanden sind. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukindergeld bis zur finalen Prüfung durch die KfW-Bank für Sie reserviert.
Beispieltabelle:
Antragstellung
Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nicht im Vorfeld, sondern erst nachdem Sie eingezogen sind.
1. Schritt: Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, melden Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder sich bei Ihrer Gemeinde an oder um. Die Meldebestätigung brauchen Sie später, um Ihr Einzugsdatum nachzuweisen.
2. Schritt: Sie registrieren sich im KfW-Zuschussportal und stellen Ihren Antrag online nachdem Sie, Ihr Lebenspartner oder Ihr Kind in die neue Immobilie eingezogen sind. Alle Haushaltsmitglieder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sein.
Sie kaufen eine Immobilie, in der Sie schon wohnen? Dann stellen Sie den Antrag innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben.
Ihr Kind ist noch nicht geboren? Dann schöpfen Sie bitte die 6-monatige Antragsfrist aus, da erst nach der Geburt Ihres Kindes eine Antragstellung möglich ist.
3. Schritt: Gleich nach der Antragstellung erhalten Sie eine Antragbestätigung. Diese finden Sie im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge". Jetzt können Sie Ihre Identität nachweisen – online per Video-Identifizierung (empfohlen) oder per PostIdent in einer Filiale der Deutschen Post.
4. Schritt: Ihr Antrag auf Baukindergeld wurde bestätigt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal hochzuladen.
Als Nachweise benötigen wir Ihre Einkommensteuerbescheide, Ihre Meldebestätigung und Ihren Grundbuchauszug.
Wichtig: Falls Sie Ihre Einkommensteuerbescheide noch nicht haben, geben Sie Ihre Steuererklärung(en) so schnell wie möglich bei Ihrem zuständigen Finanzamt ab, da die Bearbeitung zeitlichen Vorlauf benötigt. Eine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen ist ausgeschlossen. Fehlt Ihnen noch ein Nachweis? Dann übermitteln Sie uns bitte innerhalb der Frist im Zuschussportal eine frei formulierte Erklärung, warum dieser noch nicht vorliegt.
Einkommenssteuerbescheide:
Bei einer Antragstellung im Jahr 2020 benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2018 und 2017. Falls Sie Ihre Einkommensteuerbescheide noch nicht haben, geben Sie Ihre Steuererklärung(en) so schnell wie möglich bei Ihrem zuständigen Finanzamt ab, da die Bearbeitung zeitlichen Vorlauf benötigt. Die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht als Beleg nicht aus. Laden Sie bitte zusätzlich die Einkommensteuerbescheide Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft hoch, wenn sie oder er im selben Haushalt lebt.
Meldebestätigung:
Um nachzuweisen, dass Sie selbst in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eingezogen sind, laden Sie bitte die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde hoch. Aus der Meldebestätigung muss hervorgehen, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung der Hauptwohnsitz ist – und zwar für den Antragsteller und die im Antrag angegebenen Kinder sowie für den Ehe- oder Lebenspartner oder den Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Grundbuchauszug:
Bitte laden Sie alle Seiten Ihres aktuellen Grundbuchauszugs hoch, in dem Sie als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen sind. Die Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichts ist kein Grundbuchauszug und reicht nicht aus.
5. Schritt: Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise zahlt Ihnen die KfW-Bank den Zuschuss auf Ihr Konto aus. Die Auszahlungsbestätigung finden Sie im KfW-Zuschussportal unter „Meine Anträge“. In der Auszahlungsbestätigung erfahren Sie den Termin für die erste Auszahlung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Keine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen!
Wichtige Hinweise:
Sie erhalten 10 Jahre lang je 1.200 Euro pro Kind, wenn Sie so lange in Ihrem Eigenheim oder in Ihrer Eigentumswohnung wohnen.
Sie ziehen aus? Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus oder Ihre Wohnung? Dann sind Sie verpflichtet, die KfW-Bank umgehend zu informieren – Sie erfüllen dann die Förderbedingungen nicht mehr und können keine weiteren jährlichen Auszahlungen mehr erhalten.
Bitte kalkulieren Sie vorsichtig! Das Baukindergeld kann Ihnen die Rückzahlung eines Kredites erleichtern. Ideal ist es aber, wenn Ihre Finanzierung auch ohne Baukindergeld funktioniert. Denn: Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Einzug stellen – und erst dann kann die KfW-Bank Ihren Antrag auch prüfen und zusagen.
Zusätzlich zum Baukindergeld können Sie auch andere KfW-Förderprodukte nutzen. Dabei ist es wichtig zu wissen, wann Sie jeweils den Antrag stellen müssen:
- Andere KfW-Förderprodukte beantragen Sie, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren.
- Baukindergeld beantragen Sie erst, nachdem Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind.
Mehr Informationen:
Downloads:
Quelle: KfW-Bank
Titelbild: Lizenzfreies Foto
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