Deutsche, die in Luxemburg arbeiten, zahlen Steuern und Sozialabgaben im Herzogtum. Das geschieht auch dann, wenn sie gelegentlich von Deutschland aus arbeiten, z. B. im Homeoffice. Zur Verwaltungsvereinfachung wurde für Grenzpendler eine Regelung getroffen, wonach die ersten 19 Arbeitstage außerhalb von Luxemburg so gewertet werden, als habe der Arbeitnehmer die Arbeit in Luxemburg erbracht. Erst wenn der Arbeitnehmer mehr als 19 Tage außerhalb von Luxemburg gearbeitet hat, muss er die Einkünfte außerhalb nach der Wohnsitzregelung in Deutschland versteuern. Dazu sagt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Trier/Trier-Saarburg, Andreas Steier (CDU):
„Zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie ist es sinnvoll, nach Möglichkeit auf Menschenansammlungen zu verzichten. Viele Unternehmen und Institutionen schicken ihre Mitarbeiter ins Homeoffice, damit die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz gesenkt wird. Das ist sinnvoll, bringt jedoch unsere Grenzpendler in Schwierigkeiten. Daher fordere ich eine Anpassung der Regelung während der Corona-Krise.“
Andreas Steier MdB (48) wandte sich heute in einem Brief an den zuständigen Bundesminister, Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit der Bitte, die Verwaltungsregelung auszudehnen.
„Aufgrund der aktuellen unternehmerischen Praxis hin zu mehr Heimarbeit kann es sehr schnell dazu führen, dass die 19-Tage-Pauschale aufgebraucht wird. Dies kann aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung und der Beiträge in die Sozialversicherung sehr schnell zu erheblichen Netto-Einkommensverlusten führen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, im Zuge der Corona-Pandemie zu prüfen, ob hier eine Ausnahmeregelung über die 19-Tage-Pauschale für die betroffenen Grenzgänger übergangsweise möglich ist. Nach jüngsten Erkenntnissen sind ähnliche Überlegungen zwischen Frankreich und Luxemburg bereits in der Umsetzung.“
Mehr Informationen zur 19-Tage-Steuer-Regelung HIER
Foto: Anne Hoffmann
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