Politiker Andreas Steier (CDU)
für Trier und Trier-Saarburg
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Politiker Andreas Steier (CDU)
für Trier und Trier-Saarburg
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DANKE FÜR 4 JAHRE VERTRAUEN UND BIS BALD
Alle Infos über die politische Arbeit von Andreas Steier im Bundestag von 2017 bis 2021
Direkt gewählter CDU-Bundestagsabgeordneter für Trier und Trier-Saarburg von 2017 bis 2021
Berichterstatter für Künstliche Intelligenz, Mobilitätsforschung, Speichertechnologien und außeruniversitäre Forschung
PERSON
Ich bin 49 Jahre alt, katholisch, ein „Pellinger Jung“ und ein Politiker aus unserer Mitte in Berlin. Mein Herz gehört meiner Familie, meine Leidenschaft unserer Region. Ich bin in Trier geboren und groß geworden, anschließend studierte ich Maschinenbau in Kaiserslautern. In den vergangenen 20 Jahren arbeitete ich als Entwickler in Luxemburg und lebte zwischendurch acht Monate in den Vereinigten Staaten von Amerika in Detroit. Und doch habe ich meine Wurzeln nie vergessen. Ich bin bodenständig, neugierig, zielstrebig und machte von 2017 bis 2021 Politik mit vollem Einsatz für Trier und Trier-Saarburg im Bundestag. Vielen Dank für die schöne und lehrreiche Zeit.
HALTUNG
Ich mache Politik, weil ich etwas bewegen möchte. Es gibt immer Herausforderungen - und stets Lösungen, die wir gemeinsam finden können. Meine Leitmotive sind dabei Menschlichkeit, gesunder Menschenverstand, Fairness und der Glaube an Gott . Und als Ingenieur bin ich es gewohnt, schon heute Lösungen für morgen zu entwickeln. Dabei glaube ich fest an unsere parlamentarische Demokratie: zivilisierte Debatte statt Provokation, Lösungssuche und Kompromissfähigkeit statt Krawall. Ich bin langjähriges Mitglied der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und Vorsitzender des Gemeindeverbands Konz im Kreisverband Trier-Saarburg.
ZIELE
Gute Arbeitsplätze garantieren unseren Wohlstand. Darum setze ich mich als Politiker für unseren Mittelstand in Trier und Trier-Saarburg ein. Mehr Infrastruktur, bessere Mobilität und weniger Bürokratie ist das Ziel. Ich will, dass der Moselaufstieg gebaut und Trier an das Fernverkehrsnetz der Bahn angeschlossen wird. Die Digitalisierung begreife ich als Chance, nicht als Bedrohung. Schnelleres Internet und die Modernisierung unserer Schulen, Hochschulen und Universitäten sind essentiell. Und: Ich liebe Europa. Ein gutes Miteinander mit unseren Nachbarn in der EU ist mir äußerst wichtig.
ERREICHT 2017-2021
In den vergangenen vier Jahren konnte ich im Deutschen Bundestag einiges bewegen. Wir haben deutlich mehr in innere Sicherheit und Justiz, Bildung, Forschung und das BAföG, frühkindliche Bildung und Kinderbetreuung, klimaschonende Mobilität und den ÖPNV sowie das Gesundheitssystem investiert. Während der Corona-Krise haben wir ein noch nie dagewesenes Finanz-Paket für Unternehmen und Solo-Selbständige geschnürt. Ich habe daran mitgewirkt, dass bisher rund 36 Mio. EUR vom Bund nach Trier und Trier-Saarburg geflossen sind. Unter anderem gehen rund 12 Mio. EUR aus dem DigitalPakt Schule in unsere Region. Rund neun Mio. EUR flossen bisher in den Ausbau schneller Internet-Anschlüsse in Wohn- und Gewerbe-Gebieten im Landkreis. Fünf Mio. EUR gingen in die Sanierung der Saarburg-Terrassen, weitere Millionen flossen in die Restauration denkmalgeschützter Kirchen, Kloster, Orgeln und Kunstwerke in Konz, Fisch, Trittenheim und Trier. Mehr Informationen in meinem BLOG
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LUXEMBURG
Grenzkontrollen zu Luxemburg? Nicht mit mir. Erfahren Sie, wie ich mich für eine gute Nachbarschaft einsetze.
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UPDATE AUS BERLIN SPEZIAL
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IMPRESSUM & DATENSCHUTZ
Transparent und fair - wie es das Gesetz verlangt
MEIN WAHLKREIS
Mit Herz und Verstand für unsere Heimat
Der Wahlkreis 203 umfasst die kreisfreie Stadt Trier sowie den Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Er besteht aus den sieben Verbandsgemeinden Konz, Trier-Land, Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße, Hermeskeil und Saarburg-Kell. Hier leben rund 265.000 Menschen, die ich als direkt gewählter Abgeordneter von 2017 bis 2021 vertreten habe.
Ich bin stolz auf unsere wundervolle Stadt. Ob Porta Nigra, der Viehmarkt, die Universität oder der Hafen: Die älteste Stadt Deutschlands hat einiges zu bieten. Lebenswert und schön - das ist unser Trier.
Wunderschöne Orte, wie Saarburg, Konz, Hermeskeil, Schweich, Welschbillig, Palzem oder Merzkirchen, die Flüsse Mosel, Saar, Ruwer und eine unverwechselbare Landschaft machen unseren Landkreis Trier-Saarburg einzigartig.
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IM BUNDESTAG
Ausschüsse und Aufgaben im Parlament
BILDUNG UND FORSCHUNG
Ob Energieversorgung, Mobilität, Künstliche Intelligenz oder die voranschreitende Digitalisierung - wir erarbeiten Rahmenbedingungen, unter denen optimal geforscht und gelehrt werden kann. Dabei geht es auch ums Geld: Hier wird über Finanzmittel für Bildung, Forschung und Wissenschaft entschieden. In diesem Ausschuss bin ich ordentliches Mitglied und bringe als Diplom-Ingenieur mit fast 20 Jahren Berufserfahrung eine Menge Expertise und Leidenschaft mit. Sie haben konkrete Vorschläge oder Fragen? Als Berichterstatter für Künstliche Intelligenz (KI) setze ich mich für eine sachliche Diskussion mit der Gegenwart und Zukunft dieses Themas ein. Schreiben Sie mir:
WIRTSCHAFT UND ENERGIE
Welche Gesetze brauchen wir, damit wir noch besser mit unserer Energie haushalten? Wie schützen wir das Klima und treiben gleichzeitig unsere Wirtschaft an? Wie gestalten wir den freien Handel und fördern kleine, mittelständische und global agierende Unternehmen? Hier werden Gesetze erarbeitet, in denen es um den nachhaltigen Erfolg unserer sozialen Marktwirtschaft geht. In diesem Fachausschuss bin ich stellvertretendes Mitglied und beantworte gern Ihre Fragen:
PETITIONSAUSSCHUSS
In diesem Ausschuss werden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beraten. Wir schauen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreicht haben oder Nachbesserungen von Nöten sind. Neben meinen regelmäßigen Bürgergesprächen und dem Einsatz für unsere Region habe ich hier eine weitere Möglichkeit, mich ganz konkret für Ihre Belange einzusetzen. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie eine Petition einreichen können, melden Sie sich:
KONTAKT
Weitere Termine sind in Planung und werden schnellstmöglich veröffentlicht. Bis dahin können individuelle Termine vereinbart werden:
Am Palastgarten 8
54290 TrierMo-Do: 9 bis 13 Uhr
Fr: 9 bis 12 Uhr
Flexibel nach Vereinbarung+49 651 999 3767ICH BIN'S, ANDREAS
Wer ist eigentlich Andreas Steier?
MEIN ZUHAUSE
Ich bin 49 Jahre alt und ein „Pellinger Jung“. Mit meiner Ehefrau und unseren drei Kindern wohnen wir gemeinsam mit meiner Mutter in einem Mehrgenerationenhaus. Meine Frau Mariann ist US-Amerikanerin und unsere Kinder wachsen zweisprachig auf. Meine Wurzeln liegen in der Europaregion Saar-Lor-Lux . Meine Leidenschaft gilt dem Fußball. Als Kreisliga-Torwart habe ich viele Jahre in der ersten Mannschaft der SG Pellingen/Franzenheim und bei der SG Hentern/Lampaden gespielt. Bis heute bin ich mit Leib und Seele Vereinsmensch. Zudem arbeite ich ehrenamtlich im Pfarrverwaltungsrat von Pellingen mit.
MEIN BERUF
Ich habe in Trier mein Abitur gemacht und anschließend Maschinenbau in Kaiserslautern studiert. Von 1998 bis zur Wahl in den Deutschen Bundestag arbeitete ich als Diplom-Ingenieur in Luxemburg für das international tätige Unternehmen IEE S.A., das unter anderem Sensortechnologien für die Automobilbranche entwickelt. Ich habe Entwicklungsteams in den USA aufgebaut und bin Inhaber zahlreicher Patente im Bereich der Sensortechnik. Dazu zählen zum Beispiel Sensoren zur Steuerung von Fahrassistenzsystemen oder für spezielle Sportschuhe.
MEINE HOBBIES
Einen guten Ausgleich zum Beruf und der politischen Arbeit bietet mir unsere Heimat. Zu meinen Hobbies zählen die Pflege unserer familieneigenen Waldfläche, unsere Streuobstwiese sowie die natürliche Bienenhaltung. Seit meinem zwölften Lebensjahr habe ich meinem Vater geholfen, neue Bäume zu pflanzen. Auf der 1,5 Hektar großen Waldfläche stehen aktuell über 1.000 Bäume. Unsere mehr als 20.000 fleißigen Bienen fühlen sich wohl auf der Streuobstwiese mit über 70 Hochstämmen und sind ein persönlicher Beitrag für nachhaltigen Klimaschutz in unserer Heimat.
MEINE MITGLIEDSCHAFTEN
CDU-Gemeindeverband Konz (Vorsitzender)
Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) - Kreisverband Trier (Vorsitzender)
Windpark Pellingen Anstalt des öffentlichen Rechts (WIPP)
Windpark Pellingen Verwaltungs GmbH
Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Atlantik-Brücke e. V.
Verband Deutscher Ingenieure e. V. (VDI)
Förderverein St. Franziskus Krankenhaus und Seniorenzentrum e. V.
Pfarrverwaltungsrat St. Antonius Pellingen
Karnevalsgesellschaft Pellinger Krääscherten 1996 e. V.
Freiwillige Feuerwehr Pellingen
Sportverein Pellingen 1953 e. V.
Malteser Hilfsdienst Trier e. V.
Turngemeinde Konz 1885 e. V.
1. FC Kaiserslautern
MEIN INSTAGRAM
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Ansprechpartner, Vita, Fotos und mehr
Vita:
Andreas Steier (49) ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und vertritt als direkt gewählter Abgeordneter die Interessen der Menschen in Trier und Trier-Saarburg. Seine Schwerpunkte sind Bildung, Forschung, Wirtschaft und Europa – er ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Stellvertreter im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und im Petitionsausschuss. Andreas Steier ist Berichterstatter für Künstliche Intelligenz, Mobilitätsforschung und Förderung außeruniversitärer Forschung sowie Mitglied der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen Bundestages. Zudem ist er seit 2004 Mitglied des Kreistages Trier-Saarburg und seit 2016 Vorsitzender des MIT-Kreisverbandes Trier und Trier-Saarburg. Vor seinem Bundestagsmandat arbeitete der gelernte Maschinenbauer (Diplom-Ingenieur) als Entwickler von Sensortechnologien und ist Inhaber mehrerer Patente. Andreas Steier lebt mit seiner Familie in Pellingen.
Pressesprecher und Büroleiter:
Philipp Gräfe
Mobil: +49 1520 288 38 23 (Anruf, SMS, WhatsApp, Telegram, Threema, iMessage)
Büro: +49 30 227 73239
andreas.steier@bundestag.de
Presseporträt 1
© Tobias Koch
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Presseporträt 2
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Presseporträt 3
© Tobias Koch
Verwendung bitte nur für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Fotografen.
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Vielen Dank an alle Helfer, Unterstützer und Wähler!!! Leider wurde unser Einsatz in den...Der Bundestagsabgeordnete Andreas Steier (CDU) hatte im Juli dieses Jahres hunderte Vereine in...Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, Andreas Steier (49) ...mehr BeiträgeANFAHRT
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Paul-Löbe-Haus, Eingang West
Konrad-Adenauer-Straße 1
10557 BerlinNur nach Terminvereinbarung während Sitzungswoche+49 30 227 73239KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Selbstlernende Systeme politisch gestalten
KI IST ÜBERALL
In sozialen Netzwerken entscheiden selbstlernende Mechanismen, welche Beiträge Ihnen angezeigt und Kontakte vorgeschlagen werden. In modernen Fahrzeugen entscheidet bereits heute künstliche Intelligenz , in welchen Situationen der Bremsassistent eingreift. In den neuesten Smartphones gibt es KI-Gesichtserkennungssysteme, die das Handy mit entsperren. Und wenn Sie online etwas kaufen oder einen Kreditvertrag abschließen wollen, entscheidet nicht selten KI, ob man dem Käufer vertrauen kann. Ob in Smartphones, Lautsprechern, Flugzeugen, medizinischen Geräten, Industrierobotern oder Software aller Art – KI ist überall und ist sichert hunderttausende Arbeitsplätze.
DARUM KI
Künstliche Intelligenz (KI) ist DAS Thema der nächsten Jahrzehnte und mein Thema im Deutschen Bundestag. Wie so häufig bei neuen Technologien, gibt es durchaus pessimistische Vorstellungen von den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz – und allzu oft schlichte Panikmache. Wir gestalten mit – als Gesellschaft, Wirtschaft, Politik. Als Berichterstatter für Künstliche Intelligenz ist es mir ein Herzensanliegen, alle wesentlichen Aspekte der Künstlichen Intelligenz zu kennen und politisch auf demokratischem Wege zu beeinflussen. Entwicklung und Einsatz künstlich intelligenter Systeme sind mittlerweile Routine.
AUSBAU DER KI-KOMPETENZ
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 4. September 2019 einen entscheidenden Beschluss gefällt, die Entwicklung Künstlicher Intelligenz in Deutschland voranzubringen. Digitalisierung verändert unser Leben. Sie ist Treiber des Wandels im Arbeits- und Berufsleben genauso wie im privaten Alltag. Ein Schlüsselthema der Digitalisierung ist die Künstliche Intelligenz. Deutschland hat optimale Voraussetzungen, Vorreiternation im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zu werden. Wir haben starke Akteure, die besten Köpfe und ein enormes Reservoir an Wissen und Kompetenz. Wir sind bei dem Thema schon lange engagiert und darauf müssen wir aufbauen. Die KI-Strategie der Bundesregierung bildet hierfür eine Grundlage, und es wurden bereits erste Umsetzungsschritte unternommen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sprechen wir uns für die Aufnahme folgender Maßnahmen im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung aus, für die der Bund insgesamt etwa 3 Mrd. Euro bis 2025 zur Verfügung stellen will.
1. Beste Köpfe holen – Talente halten
Deutschland bildet die besten Talente im Bereich der Künstlichen Intelligenz aus. Diesen Talenten müssen wir eine international konkurrenzfähige Perspektive in Deutschland bieten. Die KI-Strategie der Bundesregierung fordert hierzu 100 neue KI-Professuren. Wie ambitioniert dies ist, wird deutlich, wenn man dies mit der Zahl der aktuellen „KI-Professoren“ vergleicht: Derzeit gibt es in Deutschland nach Schätzung des Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) 126 Universitäts-Professuren und 29 Fachhochschul-Professuren, die sich mit KI beschäftigen. Deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen mit den attraktiven Standortbedingungen und Gehältern in den USA, Kanada oder China mithalten. Große Tech-Unternehmen wie Google, Facebook, Amazon bauen ihre KI-Forschungsgruppen immer weiter aus und zahlen enorme Gehälter für Forscher. Teilweise wird ihnen sogar die Freiheit zum Publizieren angeboten. In den USA liegen bereits die Einstiegsgehälter bei 300.000 bis 500.000 US-Dollar. In Deutschland liegt das Spitzengehalt von Professoren (W3-Professur) bei knapp über 100.000 Euro. Nur mit einem konkurrenzfähigen Vergütungssystem, attraktiven Arbeitsbedingungen und vergleichbare Forschungsbedingungen wie in anderen Spitzenforschungseinrichtungen in der Welt wird es gelingen, international führende Experten nach Deutschland zu holen und Talente in Deutschland zu halten. Hierzu sprechen wir uns für folgende Maßnahmen aus:
Talente halten: Einführung eines Sonderprogramms zur Förderung von inländischen KI-Talenten „KI-Exzellenz-Professur“. Das übliche deutsche Professorengehalt wird hierbei weiterhin durch die Universität gezahlt. Über die KI-Exzellenz-Professur wird es mit 200.000 Euro pro Jahr aufgestockt. Dazu sollen eine Flexibilisierung von Lehrverpflichtungen und von unternehmerischen Nebentätigkeiten sowie die starke Vernetzung mit der Wirtschaft und eine Schwerpunktsetzung beim Transfer in die Anwendung vorgesehen werden. Zudem soll geprüft werden, wie attraktive Gesamtpakete für die KI-Professoren und ihre Familien angeboten werden können. Ziel für die nächsten Jahre: 70 KI-Exzellenz-Professuren. Hierzu sollen insgesamt 140 Mio. EUR bereitgestellt werden.
Über die Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) in den kommenden Jahren mindestens 30 Experten aus dem Ausland nach Deutschland holen: Hierzu wurde bereits eine Humboldt-Professur für KI konzipiert. Die Finanzierung für die ersten 10 Professuren steht. Zur Absicherung des Zieles sind weitere 100 Mio. € erforderlich.
2. Deutsche Standortvorteile mit KI verknüpfen
Ob in Cupertino, Mountain View oder in China: große IT-Giganten verfügen über eine große Menge Daten und große KI-Forschungseinrichtungen. Beides ist notwendig, um KI-Technologien zu entwickeln. Die Stärke Deutschlands mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmens, Hidden Champions in den Regionen und einer ausdifferenzierten Forschungslandschaft darf hier nicht zum Standortnachteil werden. Diese Stärken müssen wir daher so miteinander verknüpfen, dass sie sich auch im KI-Zeitalter voll entfalten können. Hierzu sprechen wir uns für folgende Maßnahmen aus:
Wir brauchen eine KI-spezifische Dateninfrastruktur, die für unseren Standort passfähig ist und insbesondere KMU mit der Forschung vernetzt. Sie muss das Vertrauen aller Beteiligten finden. Interoperabilität und Vernetzung bei gleichzeitiger Sicherheit, Datenschutz und Datenkontrolle sind das Ziel. Hierzu haben wir die Initiative zum International Data Space (IDS) bereits Ende 2015 gegründet. Sie ist zentraler Baustein für eine KI-spezifische-Dateninfrastruktur. Die IDS ist bisher als Forschungsprojekt konzipiert. Sie soll nun zum Regelbetrieb übergehen und für die breite Nutzung ausgebaut werden, damit Forschung und Anwendung zusammenfinden und für die Anwendung maßgeschneiderte Lösungen entwickeln können. Hierfür sollen in den nächsten zweieinhalb Jahren Mittel in Höhe von 30 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.
Die Innnovationsanstrengungen von KMU und den Transfer im Bereich der Künstlichen Intelligenz werden wir gezielt fördern. Hierzu sollen die bereits in der KI-Strategie angekündigten Anwendungshubs aufgebaut werden. Schwerpunkt sollen die Vernetzung von anwendungsorientierter Forschung und der Transfer in die Praxis sein (Transferzentren bzw. Transfer-Hubs). Ziel ist die Anwendung neuer Forschungsergebnisse im Bereich KI zu beschleunigen und für KMU nutzbar machen.
3. Mit KI Krebs und Infektionskrankheiten schneller besiegen
KI kann Leben retten. Im Kampf gegen Krebs und Infektionskrankheiten kann KI wegweisend sein. Bereits jetzt können dank KI medizinische Bilddaten zur Tumorerkennung von den Ärztinnen und Ärzten präziser ausgewertet und Arzneimittel schneller entwickelt werden. Mit einem zusätzlichen Programm „Digitaler Gesundheitsfortschritt“ soll die Translation in einem engen und beständigen Austausch zwischen Wissenschaft und Anwendung gestärkt werden. Mit dem Programm sollen die in der Medizininformatik-Initiative entwickelten Software-Lösungen zur besseren Behandlung von Krebs und Infektionskrankheiten eingesetzt werden. Dabei sollen signifikante Fortschritte in der Bekämpfung von Krebs dadurch erzielt werden, dass ein verbessertes Zusammenwirken von KI und den behandelnden Akteuren im Gesundheitswesen die Prävention, Diagnose und Therapie präzise und personalisiert auf den einzelnen Patienten bzw. die einzelne Patientin zugeschnitten werden. Infektionskrankheiten sollen schneller und effizienter bekämpft werden, indem durch ein verbessertes Zusammenwirken von KI und den behandelnden Akteuren im Gesundheitswesen die Infektionswege und -verläufe präziser erkannt un,d vorhergesagt werden und wirkungsvollere Frühwarnsysteme und damit Gegenmaßnahmen etabliert werden. Wir sprechen uns dafür aus, hierfür in den nächsten Jahren 60 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.
4. Europäisches KI-Cluster
Künstliche Intelligenz ist nicht nur eine Technologie. Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, die die Gesellschaft verändern und hierbei immer wieder das Wertegerüst unserer Gesellschaft herausfordern wird. Damit wir dieses Wertegerüst im weltweiten Wettbewerb um die besten KI-Technologien erhalten, müssen wir in Europa gemeinsam handeln. Nur als Europa haben wir international das Gewicht, um unsere Werte gegenüber anderen großen Volkswirtschaften ohne Verlust der Wettbewerbsfähigkeit zu verteidigen. Daher sprechen wir uns dafür aus, ein Europäisches Innovationscluster KI im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 zu starten. Schwerpunkt soll KI für Industrieanwendungen vor allem im Bereich Automobil und Industrie 4.0 sein.
10-PUNKTE PLAN
Als Berichterstatter für Künstliche Intelligenz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich im Forschungsausschuss folgenden Plan entwickelt, der die KI-Strategie der Unionsfraktion abbildet sowie inhaltlich in den „Masterplan Künstliche Intelligenz“ der Bundesregierung einfließt.
Deutschland auf dem Weg zur erfolgreichen KI-Nation
Die durch die Digitalisierung exponentiell vergrößerten Möglichkeiten, Informationen zu speichern, zu übertragen, zu bearbeiten und wiederzugeben, haben fundamentale Transformationsprozesse in allen Bereichen der Gesellschaft in Gang gesetzt. Ganz neue Möglichkeiten tun sich auf. Zugleich werden uns immer mehr die damit verbundenen Herausforderungen bewusst. Digitalisierung schafft große Mengen an Daten. Und vielversprechende Möglichkeiten, damit zu arbeiten und Ergebnisse zu erzielen.
Eine dieser großen Möglichkeiten ist die Künstliche Intelligenz (KI). Der Einsatz von KI wird auf immer mehr Themengebieten den Wettbewerb entscheiden. Sie ist unverzichtbar für Innovationen, beispielsweise in den Bereichen Energie, Mobilität und Gesundheit.
Deutschland hat optimale Voraussetzungen, Vorreiternation im Bereich Künstliche Intelligenz zu werden. Wir haben starke Akteure, die besten Köpfe und ein enormes Reservoir an Wissen und Kompetenz. Wir sind bei dem Thema schon lange engagiert und darauf müssen wir aufbauen: Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) ist das weltweit größte Institut auf diesem Gebiet. An verschiedenen Standorten in Deutschland forschen zahlreiche Experten zum Thema Künstliche Intelligenz. Diese „menschliche Intelligenz“ ist die beste Voraussetzung für die KI. Wir stehen aber ebenso vor großen Herausforderungen – beispielsweise im Bereich der Datenakquise und Sicherung für Trainingsdaten, des Wissenstransfers und der Fachkräfteausbildung und -sicherung.
Deutschland braucht eigene, innovative Lösungen, die schnell in Wertschöpfung transferiert werden können. Uns muss ein guter Dreiklang aus Forschung, Entwicklung und Implementierung am Markt gelingen. Politik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen – beispielsweise in den Bereichen Regulatorik, Forschungsförderung, Daten und Infrastruktur.
Auch braucht es einen rechtlichen Rahmen, der eine gute Grundlage für die Anwendung künstlicher Intelligenz im Alltag bietet, so zum Beispiel mit Blick auf zukünftige Haftungsfragen technischer Systeme.Die Aufgabe ist groß: Deutschland steht im internationalen Wettbewerb mit großen Playern. Die USA profitieren von einem extrem starken Unternehmergeist und einem großen, einheitlichen Markt zur Erprobung neuer Strategien. China richtet seine Forschungsaktivitäten aktuell strategisch extrem auf die KI aus, hat hierfür viel Kapital und eine hohe Datendichte zur Verfügung. Der Regulierungsgrad ist gering.
Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir im Bereich KI konkurrenzfähig sein. Dabei dürfen wir KI nicht als Selbstzweck verstehen. Im Gegenteil: Die Entwicklungen, die mithilfe künstlicher Intelligenz und maschinellen Lernens gerade so rasant voranschreiten, betreffen alle Aspekte unseres Lebens. Das Zeitalter der Digitalisierung ist längst angebrochen, die Frage, wie und wie schnell wir uns bei der künstlichen Intelligenz aufstellen, wird eine besonders wichtige sein. Die Frage ist nicht, ob KI weiterentwickelt wird, sondern wer – und unter welchen Rahmenbedingungen dies geschieht. Für uns ist dabei zentral, ob wir schnell genug sind, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Wertschöpfung hier zu halten. Es ist wichtig, dass die Technik dem Menschen dient.
1. Deutsche KI-Strategie
Eine deutsche KI-Strategie muss sich auf unsere Stärken beziehen: hohe Qualität, analytisches Vorgehen, starker Mittelstand und Datensicherheit. Hier können wir Standards setzen. Die Kernaufgabe lautet: Unsere Stärken stärken – d.h. exzellente Grundlagenforschung, starker Mittelstand und hohe Datensicherheitsstandards – und zielgerichtete Förderung sowie Ausbau der Exzellenzen.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Forschungskonsortium für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen ist ein wichtiger Schritt, unsere vorhanden Stärken in der Forschung zu sichern und weiter auszubauen. Das Konsortium muss klare Strukturen schaffen und Organisationseinheit sein, die Zusammenarbeit in der KI-Forschung strukturieren sowie Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zuweisen. Wichtig ist dabei, dass wir die Forschung an ihren Standorten stärken und so die dezentrale Struktur unserer Forschungslandschaft den Rücken stärken.
2. Europäische Zusammenarbeit
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte deutsch-französische Zentrum für künstliche Intelligenz ist ein wichtiger Schritt. Das Zentrum verstehen wir als Koordinationseinheit eines Forschungsnetzwerks, das es aufzubauen gilt. Exzellente Forschung selbst soll weiterhin an vielen Standorten betrieben werden, so dass ein Netzwerk von Top-Leuten der KI in Deutschland und Frankreich entsteht. Bereits existierende europäische Kooperationen auf dem Gebiet können als Beispiel dienen und sollten als Modellprojekte gefördert werden. Die Kooperation innerhalb Europas ist eine wichtige Zukunftsfrage. Daher sollte auch die Etablierung eines deutsch-französischen Netzwerks zeitnah umgesetzt werden.
3. Datenpolitik für eine funktionierende KI
Künstliche Intelligenz ist vielfach auf Daten in großer Menge angewiesen. Wir müssen Informationen verschlüsseln, speichern und weiterverarbeiten. Die Möglichkeiten von Big Data wachsen exponentiell. Wir müssen dabei auf unsere hohen Standards bei der Datensicherheit setzen. Dies ist ein Qualitätsaspekt, damit können wir überzeugen.
Wir brauchen eigene Datenbanken und Speicherorte in Deutschland. Weiterhin müssen wir dafür sorgen, dass Wissenschaft und Wirtschaft die Daten, die wir in Deutschland haben, für unseren gemeinsamen Fortschritt nutzen können. Es ist eine gesetzgeberische Aufgabe, Anonymität und Verfügbarkeit von Daten zu gewährleisten, so dass ein ergebnisoffener Umgang mit Daten möglich ist. Den Unternehmen wiederum müssen wir so die Möglichkeit geben, ihre Daten sicher zur Verfügung stellen zu können – damit die Forschung aus ihnen neues Wissen und neuen Fortschritt generieren kann.
Die Nutzbarmachung vorhandener Daten reicht im Zweifel nicht aus. Wir müssen synthetische Daten und Datenmodellierung als Lösung fördern. Hier liegt die Chance, relevante Daten in großen Mengen und signifikanten Variationen zu erzeugen. Es geht hierbei meist um das Abbilden komplexer Probleme auf verständliche Interaktionsmechaniken und vereinfachte Testmodelle. Die dazu notwendige Expertise kennen wir aus der Computerspieleentwicklung und der Testmodellierung in der Entwicklung von Fahrassistenzsystemen.
4. Regulierung: So viel wie nötig, so wenig wie möglich
Die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, der Aufbau von Netzwerken, sollte weiter ausgebaut werden. Wichtig ist: Für neue Geschäftsmodelle keine neuen Regulierungen einführen. Die Nutzung bestehender Grundprinzipien der Marktregulierung ist möglich und sinnvoll. Unser Kompass ist die Ausrichtung der Strukturen an der Ordnungspolitik der sozialen Marktwirtschaft.
Ein besonderer Blick ist in diesem Zusammenhang auf die ePrivacy-Verordnung nötig. Ebenso wie IT-Sicherheit spielt Datenschutz eine große Rolle und könnte zu einem Qualitätslabel deutscher KI-Systeme werden. Deutschland muss sich hier jedoch deutlich innovationsfreundlich positionieren, Auswirkungen für uns als Wirtschaftsstandort und zukünftige Geschäftsmodelle sind intensiv zu beleuchten. Anwendungsbereiche und Abgrenzungen der Verordnung müssen klar erkennbar sein. Es ist darauf zu achten, dass vorhandene KI-Geschäftsmodelle und neue Entwicklungen durch die ePrivacy-Verordnung nicht unangemessen benachteiligt oder gar eingeschränkt und verhindert werden.
5. Forschungsnachwuchs
Die Künstliche Intelligenz ist ein menschengetriebenes Gebiet. Um nicht abgehängt zu werden, brauchen wir in erster Linie Experten. Um Fachkräfte zu gewinnen haben wir zwei Möglichkeiten: Selbst ausbilden – wir haben großartige Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in unserem Land – oder die Anwerbung von Fachkräften aus anderen Ländern. Um erfolgreich zu sein, müssen wir beide Wege gehen und die Attraktivität Deutschlands als Forschungs- und Arbeitsstandort für ausgewiesene KI-Experten erhöhen.
Brain-Gain muss unser Hauptziel der nächsten Jahre sein. Die Wissenschaft ist DAS Einfallstor. Wir brauchen ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz, das den Schwerpunkt Forschung und Wissenschaft berücksichtigt.
Zusätzlich müssen wir viel mehr junge Menschen ausbilden, die sich für die Fragen künstlicher Intelligenz interessieren. KI ist nicht einfach Informatik oder Maschinenbau. Wir brauchen eine kritische Masse herausragender Wissenschaftler an unseren Universitäten und Hochschulen, die in speziellen KI-Studiengängen lehren. Um diesen Kern herum schaffen wir ein Umfeld für Nachwuchsforscher. Wir brauchen mehr KI-Professuren und Studiengänge an unseren Universitäten.
Auch unser duales Ausbildungssystem muss fit für die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt sein. Schritte wie Datenaufbereitung für selbst lernende Systeme, Ergebnisweiterverarbeitung und Plausibilitätsprüfung können in klassischen Ausbildungsberufen stattfinden. Unser Ausbildungssystem muss das berücksichtigen. Wir brauchen Akteure in Forschung und Lehre, die lernende Systeme entwickeln und optimieren können. Genauso brauchen wir aber auch Menschen, die mit auf künstlicher Intelligenz basierten Systemen im Arbeitsalltag umgehen.
6. Transfer und Implementierung in den Markt
Ein wichtiger Treiber für neues Wissen entsteht durch die Übertragung von Forschung in Gesellschaft und Wirtschaft. Hier gibt es Potential, wo wir noch schneller und besser werden müssen, als bisher. Die Forschungsförderung des Bundes muss noch stärker auf den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft ausgerichtet werden. Hier müssen neue Wege gegangen und neue Transferkonzepte erprobt werden.
Wir brauchen ein KI-Förderprogramm für Startups und KMU. Dies soll zielgerichtet funktionieren, nicht nach dem „Gießkannenprinzip“. Teilbereiche der KI sollen durch spezielle Fördersysteme schnell anwendbar gemacht werden. Für die Förderung ist ein Kriterienkatalog zu entwickeln, der beispielsweise folgende Anforderungen enthält: fähige Algorithmen, Schaffung freier Ressourcen, gesellschaftliche Vorteile/Erkenntnisse.
7. Transfernetzwerk schaffen
Im ganzen Land gibt es „Hidden Champions“ – Startups und KMU – deren Potentiale riesig sind. Wir müssen sie dringend heben. Wir müssen das Wissen über KI dahin bringen, wo das Wissen über die Märkte liegt. Nicht zu vergessen ist dabei, dass in unseren Unternehmen tausende kluge Köpfe arbeiten. So ist der „German Engineer“ bis heute ein deutscher Exportschlager und es wäre ratsam, mit dem „Digital Engineer“ den gleichen Weg zu gehen. So können wir durch Qualität überzeugen.
Unsere Stärken – die exzellente Grundlagenforschung und unseren hervorragenden Mittelstand – müssen wir nutzen, um ein Transfernetzwerk zu schaffen. Forschungseinrichtungen müssen bei Gründungen unkompliziert unterstützen können, aber auch mit bestehenden KMU zusammenarbeiten, die neue Technologien zur Anwendung bringen. Wir brauchen ein bundesweites Netzwerk, das einen niedrigschwelligen Einstieg schafft und schnell aktiv wird. Das wesentliche Ziel: Deutschlands wirtschaftliches Rückgrat in eine gesellschaftliche KI-Strategie einbinden. So wird exzellente Forschung zu wettbewerbsfähiger Anwendung.
8. Kapital für gute KI-Ideen
Startups im Bereich Künstliche Intelligenz heben sich von jungen Unternehmungen anderer Wirtschaftsbereiche ab. KI hat eine hohe Forschungskomponente. Vielfach geht es um komplexe Modelle, die besondere Fähigkeiten erfordern. Für Investoren ist der Zugang zu den Ideengebern daher oft schwer. Auf der anderen Seite gibt es exzellente Forscher mit zukunftsweisenden Ideen, die diese nicht an den Markt bringen können.
Wir müssen Strukturen schaffen, die Kapitalgeber mit Ideengebern zusammen bringen. Mehr Venture Capital für gute KI-Ideen ist das Ziel.
9. Ein Forschungsthema konkret fördern und vorantreiben
In den USA kommen viele Innovationen eigentlich aus der Militärforschung. Beispielsweise wurde das Global Positioning System (GPS) in den 1970er-Jahren im Auftrag des US-Verteidigungsministeriums entwickelt. Die Militärforschung wird in den Vereinigten Staaten zielgerichtet gefördert. Viele für die Gesellschaft wichtige Dinge wurden hier quasi als „Nebenprodukte“ entwickelt.
Deutschland macht kaum etwas Vergleichbares. Wichtig wäre: die zielgerichtete Förderung eines Forschungsbereichs – beispielsweise der Mobilitätsforschung, der Gesundheitsforschung oder der Energieforschung. Andere relevante Bereiche sowie Wirtschaft und Gesellschaft selbst würden langfristig davon profitieren.
10. Kommunikation in die Gesellschaft
Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz schreitet auf der ganzen Welt voran. Für unsere Wettbewerbsfähigkeit ist auch das berechtigte Vertrauen der Gesellschaft in die Technik von entscheidender Bedeutung. Diesbezüglich wollen und müssen wir ethische Fragen offen diskutieren und Sorgen begegnen. Das können wir erreichen, indem wir klar deutlich machen, wofür Künstliche Intelligenz steht und welche Vorteile und welchen Nutzen das Individuum und wir als Gesellschaft daraus ziehen können.
Mögliche Ängste der Menschen dürfen nicht ignoriert werden, sondern wir müssen sie sehr ernst nehmen. Nur mit einer breiten Debatte, die wir anstoßen und fördern werden, können wir die Akzeptanz für künstliche Intelligenz in der Gesellschaft erhöhen.
Wir müssen das Bewusstsein schärfen, dass wir als Gesellschaft die Dinge in der Hand haben. Selbstfahrende Autos, intelligente Computersysteme, Assistenzroboter und ähnliche technische Errungenschaften sind zunächst wertfrei. Sie müssen zuverlässig und sicher funktionieren, dann kommt es darauf an, was wir daraus machen. Dabei können wir auf das bewährte System der christlichen Soziallehre zurückgreifen, die immer den Menschen ins Zentrum der Betrachtungen stellt. Und aus der Eigenverantwortung und der Verantwortung für den Nächsten entwickelt sich das Prinzip der Subsidiarität. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Die Technik muss dem Menschen dienen. Das ist das Leitbild, dem wir bei der Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz folgen müssen.
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Meine Ziele und Gedanken zur KI-Politik auf einen Blick.
ANWENDBARES RECHT
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Berlin.
Auch in diesem Sommer bin ich bei uns in Trier, Trier-Saarburg und Luxemburg unterwegs. Ich erlebte bisher viele interessante Begegnungen, informative Gespräche und zahlreiche Vorschläge für meine Politik im Bundestag und freue mich, vielleicht auch Sie persönlich kennenzulernen. Während der Hochwasserkatastrophe habe ich die Sommertour selbstverständlich ausgesetzt und war vor Ort in der Katastrophenleitstelle sowie in den betroffenen Gebieten. Hier sehen Sie eine Auswahl der vergangenen Termine:
1 JAHR IN DIE USA
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KLIMASCHUTZ
Andreas Steier über vernünftigen Klimaschutz
KLIMAPAKET 2030
Im Klimakabinett hat die CDU gemeinsam mit der CSU wesentliche Ziele durchsetzen können. Das Gesamtpaket, das die Erreichung des Klimaziels 2030 sicherstellen soll, trägt in weiten Teilen unsere Handschrift. Die Fördermaßnahmen und Entlastungen für die Bürger umfassen ein Volumen von mehr als 50 Milliarden Euro bis 2023.
Zertifikate-Handel
Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. Der Einstiegspreis soll bei 10 Euro pro Tonne CO2 liegen und bis 2025 auf 35 Euro steigen. Der nationale Emissionshandel wird später in den europäischen überführt.
Klimaschonende Mobilität
Die Pendlerpauschale steigt 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Das hilft besonders uns auf dem Land.
Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird von 19 auf 7 Prozent verringert, Bahnfahren wird also deutlich günstiger.
Für 1 EUR nach Malle? Na ja. Bei Flugtickets sollen Dumpingpreise unterbunden werden. Das sorgt für nachhaltigen Flugbetrieb, der die Umwelt schont und wirtschaftliche Pleiten von Fluglinien vorbeugt.
Die Kaufprämie für Elektroautos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro angehoben. Und die Ladeinfrastruktur soll mit Hilfe öffentlicher Förderung ausgebaut werden, bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte entstehen.
Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu. Dann gibt es für Länder, wie Rheinland-Pfalz keine Ausreden mehr, wenn es um Investitionen in den ÖPNV geht.
Mehr für Hausbesitzer und Mieter
Der Austausch einer alten Ölheizung gegen ein neues klimafreundliches Modell wird mit 40 Prozent der Kaufsumme gefördert. Wohngeldbezieher werden bei steigenden Heizkosten mit einer Erhöhung der Zuwendung um 10 Prozent unterstützt. Weil Klimaschutz alle angeht, müssen auch alle mitgenommen werden.
Natürlich als gut lesbare PDF ;-)
KONTAKT
Anliegen, Ideen, Kritik?
Am Palastgarten 8
54290 TrierMo-Do: 9 bis 13 Uhr
Fr: 9 bis 12 Uhr
Flexibel nach Vereinbarung+49 651 999 3767NEUSTAAT
Andreas Steier (CDU) ist Co-Autor des Polit-Bestsellers von Thomas Heilmann und Nadine Schön
DAS BUCH
Während die Welt sich in tosendem Tempo verändert, stößt der Staat an seine Grenzen. Projekte dauern zu lange oder scheitern ganz. Wir sitzen in der Komplexitätsfalle: Wir sind häufig zu hierarchisch, zu bürokratisch und zu langsam. Mehr digitale Lösungen, mehr Rente, mehr KI, mehr und bessere Bildung, mehr Start-Up-Förderung, mehr Klimaschutz, mehr Fortschritt. Unser Staat muss sich in den nächsten 10 Jahren mehr ändern als in den letzten 70 Jahren zusammen. Im Buch NEUSTAAT von Thomas Heilmann und Nadine Schön (Erscheinungstermin 2. Juni 2020) machen zahlreiche Unionsabgeordnete und Experten 103 Vorschläge für eine grundlegende Reformierung des Staates und der Politik. Auch ich habe als Co-Autor an diesem Buch mitgewirkt. Neue Gesetzgebungsprozesse, ein neues Dienstrecht, neue Methoden der Zusammenarbeit und neue, transparentere Planungsprozesse sind essentiell für die staatliche Verwaltung, die unser Land in ein neues Reformjahrzehnt führen soll. Mehr Informationen unter www.neustaat.jetzt
Das Buch mit über 300 Seiten und vielen Grafiken kostet 24,99 Euro und ist in allen Buchhandlungen lieferbar (ISBN-13: 978-3959723763). In den Buchhandlungen Stephanus in Trier, Thalia in Trier, Kolibri in Konz, Lorenz in Hermeskeil sowie „die buchhändler“ in Schweich ist das Buch vorrätig. Online finden Sie das Werk HIER
BUCH KAUFEN
DIE AUTOREN (CDU/CSU)
Maik Beermann, Sybille Benning*, Marc Biadacz*, Gitta Connemann*, Hansjörg Durz*, Thorsten Frei, Hermann Gröhe, Matthias Hauer, Mechthild Heil*, Mark Helfrich, Thomas Jarzombek, Dr. Stefan Kaufmann*, Ronja Kemmer*, Dr. Günter Krings, Dr. Katja Leikert, Jan Metzler*, Florian Oßner*, Stefan Rouenhoff*, Albert Rupprecht*, Tankred Schipanski*, Andreas Steier*, Johannes Steiniger, Dr. Peter Tauber, Dr. Johann Wadephul, Markus Uhl*, Volker Ullrich, Kai Whittaker, Paul Ziemiak
Die in diesem Buch zusammengefassten Anregungen sind ein Ergebnis der Arbeit eines von Thomas Heilmann initiierten Teilprojekts. Die genannten Co-Autoren haben wesentliche Vorschläge unterbreitet, die Teil dieses Buches geworden sind. Nicht jeder der Beteiligten unterstützt jeden Vorschlag. Die Autoren sind sich aber einig in dem Appell, nach der Politik und Verwaltung grundsätzlich reformiert werden müssen. Alle Autoren haben auf ein Honorar verzichtet. Die mit * gekennzeichneten Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Mitglied der Projektgruppe Zukunft und Innovation der CDU/CSU Fraktion, die von Nadine Schön geleitet wurde.
DIE AUTOREN (EXPERTEN)
Ammar Alkassar
CIO des Landes Saarland
Prof. Dr. med. Michael von Aster
Zentrum für Schulische und Psychosoziale Rehabilitation, DRK Kliniken Berlin und Kinderspital der Universität Zürich
Stéphane Beemelmans
Geschäftsführer, PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
Dr. Sven Stephan Egyedy**
Leiter Informations- und Kommunikationstechnik, Auswärtiges Amt
Dr. Bernhard Felmberg
Abteilungsleiter Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Christian Fischbach
BwConsulting GmbH
Dr. Matti Große**
Innovationsmanager im ITDZ Berlin
Philip von Haehling
Geschäftsführer BwConsulting GmbH
Andreas Hermes**
Präsident Bundesanstalt für Post
und Telekommunikation
Dr. Levin Holle
Abteilungsleiter Bundesministerium
der Finanzen, seit Feb. 2020: Finanzvorstand der Deutschen Bahn AG
Annette Klein**
Beauftragte für die Digitalisierung im Auswärtigen Amt und die Auslands-IT
Prof. Dr. Julia Knopf
Professorin für Digitalisierung und Didaktik, Universität des Saarlandes – Gründungspartnerin der Didactic Innovations GmbH
Prof. Antonio Krüger
CEO des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI). Professor für Informatik, Universität des Saarlandes
Christina Lang
Geschäftsführerin 4Germany UG
Dr. Andreas Liebl
Geschäftsführer UnternehmerTUM,
Leiter der appliedAI Initiative
Philipp Marks**
Leiter Stab D – Digitalisierung; Digitale Kompetenzen, Bundesverwaltungsamt
Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow
Präsident HafenCity Universität HamburgDr. Sebastian Muschter
Mitglied der Geschäftsleitung, PD –
Berater der öffentlichen Hand GmbH
Manfred Neidel**
Senior Consultant Digitalisierung,
Anstalt Kommunale Datenverarbeitung Bayern
Vincent Patermann**
Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat, Geschäftsführer NExT e.V.
Dr. Peter-Roman Persch
Mitglied der Geschäftsleitung, PD –
Berater der öffentlichen Hand GmbH
Ina Elena Pleines**
OMG Certified Expert, Stellv. SGLin
Bundeskriminalamt
Jürgen Volker Renfer**
CIO Kommunale Unfallversicherung Bayern
Dr. Markus Richter**
CIO des Bundes, Staatssekretär,
Vorsitzender NExT e.V.
Hagen-Joachim Anton Saxowski**
Referatsleitung Z.9 Servicebereich
Forschung, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Dr. Konrad Schmidt-Werthern
Abteilungsleiter Senatsverwaltung
für Kultur und Europa, Land Berlin
Dr. Andrea M. Schneider
Unterabteilungsleiterin
Bundeskanzleramt
Katrin aus dem Siepen**
Koordinatorin Digitalisierung
Auswärtiges Amt
Prof. Matthias Spaetgens
Universität für angewandte
Kunst Wien
Alexander Straßmeir
Staatssekretär a.D., Präsident
Landesamt für Flüchtlinge Berlin
Christoph Verenkotte**
Präsident Bundesverwaltungsamt
Hans-Josef Vogel**
Regierungspräsident der Bezirksregierung Arnsberg
Claus Wechselmann
Geschäftsführer, PD – Berater
der öffentlichen Hand GmbH
Hans-Christian Witthauer**
Vizepräsident und CTO, Zentrale
Stelle Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Marcel Otto Yon
Gründungsleiter Cyber Innovation
Hub der BundeswehrCORONA-HILFEN FÜR DEUTSCHLAND
Überblick über alle wichtigen Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundestages
Die Bewältigung der Pandemie bedeutet einen historischen Kraftakt für die Bevölkerung und Wirtschaft. Die Bundesregierung und das Parlament haben mehrere milliardenschwere Maßnahmenpakete beschlossen, um der Krise effizient, pragmatisch und schnellstmöglich entgegenzutreten. Der CDU und CSU im Bundestag ist wichtig, dass das wirtschaftliche Leben und der Zusammenhalt der Gesellschaft erhalten bleiben. Stand: 18. November 2020 - PDF zum Download HIER
Novemberhilfen zur Überbrückung aktueller Corona-Einschränkungen
Über die bestehenden Unterstützungsprogramme hinaus werden zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen mit einem Volumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro aufgelegt.
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt Betroffene. Direkt betroffen sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund aktueller Corona-bedingter Schließungsverordnungen das Geschäft untersagt wird. Hierzu gehören auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten. Indirekt betroffen sind Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen machen. Darüber hinaus sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen betroffen sind, über Dritte erzielen (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen). Es soll ein Zuschuss gezahlt werden, der sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz im November 2019 errechnet. Für danach gegründete Unternehmen kann als Bezugsrahmen der wöchentliche Umsatz im Monat Oktober 2020 oder der wöchentliche Durchschnittsumsatz seit Gründung herangezogen werden.
Soloselbstständige können wahlweise auch den durchschnittlichen Wochenumsatz 2019 zugrunde legen.
Verbundene Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfallen. Relevant für den Zuschuss ist der entsprechende Umsatz der betroffenen Verbundunternehmen. Der Zuschuss soll pro Woche für die Dauer der angeordneten Schließung im November 2020 gezahlt werden. Der Erstattungsbetrag soll 75 Prozent des entsprechenden wöchentlichen Vergleichsumsatzes betragen. Haben die Unternehmen noch Umsätze von mehr als 25 Prozent, dann werden diese Umsätze auf den Zuschuss angerechnet. Auch für diesen Zeitraum gewährte sonstige Unterstützungsleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe etc.) werden angerechnet.
Der Erstattungsbetrag soll 75 Prozent des entsprechenden wöchentlichen Vergleichsumsatzes betragen. Haben die Unternehmen noch Umsätze von mehr als 25 Prozent, dann werden diese Umsätze auf den Zuschuss angerechnet. Auch für diesen Zeitraum gewährte sonstige Unterstützungsleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe etc.) werden angerechnet.
Für Gastronomiebetriebe wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im wöchentlichen Vergleichszeitraum mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden auch weiterhin erlaubte Umsätze aus dem Außerhausverkauf herausgerechnet. Im Gegenzug werden auch die Außerhausverkaufsumsätze während der Schließungsphase von der Umsatzanrechnung ausgenommen. Hierdurch soll ein Anreiz zur Ausweitung des Außerhausverkaufs geschaffen werden. Bis 1 Million Euro wird der Zuschuss beihilferechtlich gestützt auf Kleinbeihilferegelung und De-Minimis-Verordnung; Zuschüsse über 1 Millionen Euro sind durch die EU-Kommission zu notifizieren und zu genehmigen.
Der Antrag wird elektronisch durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über die Plattform der Überbrückungshilfen gestellt (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Soloselbstständige sollen bis zu einem Förderhöchstbetrag von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Um bereits bis Ende November 2020 erste Auszahlungen veranlassen zu können, sind Abschlagszahlungen vorgesehen. In diesem Rahmen werden Soloselbstständige eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro und andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro erhalten.
Zusätzlich sollen die bereits bestehenden Wirtschaftshilfen des Bundes für von erheblichen Einschränkungen des Geschäftsbetriebes betroffene Unternehmen verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert werden (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.
Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst. Die maximale Kredithöhe beträgt 300.000 Euro, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz.Überbrückungshilfe
Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Dieses Überbrückungsgeld knüpft an die Soforthilfen an und hat ein Volumen von 25 Milliarden Euro. Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt (Überbrückungshilfe II). Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt auch Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Zu den laufenden Betriebskosten zählen zum Beispiel Miet- oder Pachtkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Explizit antragsberechtigt sind auch von der Corona-Krise betroffene gemeinnützige Unternehmen und Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Träger erhalten bis zu 150.000 Euro für Corona-bedingte Verluste im Zeitraum Juni bis August 2020. Da die gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe den Betrieb erst nach und nach und mit Einschränkungen wieder aufnehmen können, werden sich die Liquiditätsengpässe auch noch über den Sommer 2020 bis auf Weiteres hinziehen. Aus diesem Grund hat der Deutschen Bundestag am 1. Juli 2020 beschlossen, weitere 100 Millionen Euro im Jahr 2020 für Corona-bedingte Schäden zur Verfügung zu stellen, um den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe - darunter auch Einrichtungen der politischen, kulturellen Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendbildungsstätten und Träger des internationalen Jugendaustauschs - zu ermöglichen. Die Mittel des „Sonderprogramms Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ schließen zeitlich an die Überbrückungshilfen an und können seit September beantragt werden.
Die Überbrückungshilfe II läuft noch bis zum 31. Dezember 2020. Angesichts der weiterhin schwierigen Lage vieler Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ist jedoch geplant, diese Hilfen zu verlängern und bedarfsgerecht zu verbessern. So soll der Umfang der Überbrückungshilfe III erheblich erweitert werden, indem statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat die neue Förderhöchstsumme bis zu 200.000 Euro pro Monat betragen kann. Auch soll es beispielsweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Abschreibungskosten Verbesserungen geben. Für Soloselbstständige, die nicht unter die Überbrückungshilfe III fallen, wird es mit der sog. Neustarthilfe künftig ein eigenes Programm geben.
Kredite für kleine, mittlere und große Unternehmen
Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Es wurde ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet. Er sieht Liquiditätshilfen über KfW-Programme, staatliche Liquiditätsgarantien oder Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals vor. Zwar stehen größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern bei diesem Fonds im Fokus, es besteht aber die Möglichkeit, auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen.
Kredite bei KfW: Bei der KfW gibt es Kreditprogramme, die zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise geschaffen wurden.
KfW-Sonderprogramm: Das KfW-Sonderprogramm 2020 läuft seit 23. März 2020. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die KfW-Kredite wurden hierfür massiv gelockert und Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, wurden beispielsweise deutlich reduziert. Die Haftung für diese Kredite übernimmt größtenteils die KfW (80 Prozent bis 90 Prozent). Dafür garantiert der Bund. Bei Krediten unter 3 Millionen Euro übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Millionen Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden.
KfW-Schnellkredite: Um insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen Liquidität zu verschaffen, wurde der KfW-Schnellkredit 2020 beschlossen. Er ermöglicht es Unternehmen in geordneten finanziellen Verhältnissen und mit mehr als zehn Beschäftigten, einen KfW-Kredit von bis zu 800.000 Euro aufzunehmen. Die Hausbanken der Unternehmen werden dabei vollständig von der Haftung freigestellt. Die Laufzeit kann auf bis zu 10 Jahre verlängert werden. Die KfW-Schnellkredite sind nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank zu beantragen.
Gemeinnützige Organisationen: Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.
Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent erhöht, längstens bis zum 31. Dezember 2020. Für Haushalte mit Kindern erhöhen sich die Beträge um jeweils sieben Prozent. Rückwirkend zum 1. März 2020 wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Die bestehenden Hinzuverdienstgrenzen bei Arbeitnehmern wurden vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. Außerdem werden entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches steuerfrei gestellt.
Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss am 25. August folgende Verlängerungen beschlossen:
Bis zum 31. Dezember 2021 bleibt es möglich, während der Kurzarbeit in einem Minijob anrechnungsfrei hinzu zu verdienen. Außerdem wird die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021, verlängert. Bis Ende Juni 2021 werden die Beiträge zur Sozialversicherung an die Arbeitgeber weiterhin in voller Höhe erstattet. Für Betriebe, die bis dahin Kurzarbeit eingeführt haben, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Dezember 2021 hälftig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten in Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, bekommen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig bis Ende 2021 erstattet.Neustarthilfe für Soloselbstständige
Betroffene Soloselbstständige werden künftig eine Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) erhalten. Damit werden insbesondere Soloselbstständige wie beispielsweise Künstler unterstützt, deren Umsätze eingebrochen sind, die aber keine Fixkosten geltend machen können. Sie erhalten einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019. Da die Neustarthilfe zweckgebunden ist, wird sie nicht auf die Leistungen der Grundsicherungen oder ähnliche Leistungen angerechnet.
Antragsberechtigt sind Soloselbständige unter der Voraussetzung, dass sie bei der künftigen Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen oder geltend machen können. Außerdem muss ihr Einkommen im Referenzzeitraum 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer Selbständigkeit resultiert haben. Der volle Betrag wird gewährt, wenn der Umsatz während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 (d.h. dem siebenfachen des durchschnittlichen Monatsumsatzes 2019) um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.
Die Betriebskostenpauschale wird einmalig gewährt. Gezahlt werden 25 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes. Sie ist auf 5.000 Euro begrenzt. Für alle Selbstständige, die ihre Tätigkeit erst nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben, gibt es eine Sonderregelung. Als Referenzmonatsumsatz können sie den durchschnittlichen Umsatz von Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 wählen.
Betroffenen werden den Antrag auf die Neustarthilfe einige Wochen nach Programmstart (geplant zum 1. Januar 2021) stellten können. Derzeit laufen noch insbesondere Abstimmungen mit der Europäischen Union. Außerdem wird an der technischen Umsetzung gearbeitet.
Die Neustarthilfe wird als Vorschuss gezahlt, obwohl die konkreten Umsatzeinbußen für die Laufzeit noch nicht feststehen. Sollte sich jedoch später herausstellen, dass der Umsatz im Förderzeitraum nicht um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist, dann ist der Vorschuss anteilig zurückzuzahlen. Liegt der Umsatz bei 50 bis 70 Prozent des Vergleichszeitraums, ist ein Viertel der Neustarthilfe zurückzuzahlen. Liegt der Umsatz zwischen 70 und 80 Prozent ist es die Hälfte und bei 80 und 90 Prozent sind drei Viertel zurückzuerstatten. Wird mehr als 90 Prozent des Umsatzes erzielt, muss die Neustarthilfe vollständig zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung ist nicht erforderlich, wenn der Rückforderungsbetrag unter 500 Euro liegt. Die Endabrechnung ist von den Begünstigten selbst zu erstellen. Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung sind dabei zu berücksichtigen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Bewilligungsstelle mitzuteilen und der Betrag zu überweisen.Steuererleichterungen
Um die Liquidität von Unternehmen und Selbstständigen, die von der Pandemie stark betroffen sind, zu verbessern, wurden steuerliche Erleichterungen in Milliardenhöhe beschlossen. Im Einzelnen heißt das:
Steuervorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Aufgrund der Corona-Krise kann der Gewinn in diesem Jahr geringer ausfallen als erwartet. Deshalb können die Steuervorauszahlungen nun leichter und schneller abgesenkt werden. Diese Maßnahme betrifft Einkommen- und Körperschaftsteuer. Zudem ist es möglich, bereits fällige Steuern einfacher stunden zu lassen. Die Finanzverwaltung wird diese Anträge großzügig bearbeiten. Stundungszinsen werden nicht erhoben. Dies gilt für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.
Vollstreckungsmaßen wie z. B. Kontopfändungen werden bis Ende Dezember 2020 ausgesetzt. Säumniszuschläge sollen auch nicht erhoben werden. Auch diese Maßnahme gilt für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.
Unternehmen sollen ihre Verluste noch leichter steuerlich geltend machen: Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro beziehungsweise 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wurde ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag schon in der Steuererklärung 2019 unmittelbar finanzwirksam nutzbar gemacht werden kann. Das schafft schon heute notwendige Liquidität.
Mehrwertsteuer: Um den Konsum anzukurbeln, wird vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer gesenkt: Der normale Steuersatz sinkt dann von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent. In der Gastronomie gilt für Speisen zum dortigen Verzehr im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Juni 2021 nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz.
Einfuhrumsatzsteuer: Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Dieses Vorhaben gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von etwa 5 Milliarden Euro und schafft für die Unternehmen in Deutschland gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn.
Bessere Abschreibungsmöglichkeiten: Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
Steuerfreier Corona-Zuschuss vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem als Freibetrag ausgestalteten Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Begünstigt sind Corona-Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen und Unterstützung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Schutz für Lehrstellen: Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wochen Zeit, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Die entsprechende Insolvenzantragspflicht wurde bis zum 30. September 2020 ausgesetzt – vorausgesetzt, der Insolvenzgrund war auf die Pandemie zurückzuführen. Außerdem musste es Sanierungschancen geben. Über diesen Zeitraum hinaus werden kriselnde Unternehmen bis Ende 2020 von der Antragspflicht befreit, die sich zwar in der Überschuldung befinden, aber nicht zugleich zahlungsunfähig sind. Damit soll den Unternehmen, die ihre laufenden Verbindlichkeiten noch begleichen können, mehr Zeit gegeben werden, wieder auf die Beine zu kommen. Unternehmen, die bereits zahlungsunfähig sind, müssen hingegen ab dem 1. Oktober 2020 in das geordnete Insolvenzverfahren gehen.
Kultur: Der Bund unterstützt Kultur und Kreativwirtschaft mit 1 Milliarde Euro. Damit soll das Kulturleben wieder angekurbelt und so auch Arbeitsmöglichkeiten für den Kulturbereich geschaffen werden. Insbesondere privat finanzierte Kultureinrichtungen, -stätten und -projekte werden bei Pandemie bedingten Investitionen und Mehrbedarfen unterstützt. Auch mit der Förderung digitaler Angebote soll die Wiederaufnahme des Betriebs und von Programmen unterstützt und damit Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Perspektive geboten werden.
Gutscheine im Veranstaltungsbereich: Um Veranstalter vor dem wirtschaftlichen Aus zu bewahren, verbleiben bereits bezahlte Eintrittspreise für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen vorerst als Liquidität bei den Veranstaltern. Diesen wird ermöglicht, den Kunden anstelle der Rückzahlung der Eintrittspreise Wertgutscheine auszustellen. Die Wertgutscheine können die Kunden bis zum 31. Dezember 2021 beim jeweiligen Veranstalter einlösen. Möchten die Kunden dies nicht, können sie nach dem 31. Dezember 2021 die Rückzahlung des Eintrittspreises verlangen.Gutscheine bei Pauschalreisen: Für Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht und zwischenzeitlich storniert wurden, können Reiseveranstalter ihren Kunden statt einer Erstattung geleisteter Zahlungen Gutscheine im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anbieten. Die Gutscheine sind staatlich abgesichert und bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Reiseveranstalter haben von Kunden erhaltene Gelder oft bereits an Leistungsträger in den meist ausländischen Zielgebieten wie Hotels oder an Fluggesellschaften weitergegeben und häufig selbst nicht zurückerhalten. Durch die Regelung behalten auch Reisebüros den Anspruch auf ihre Provision, auf die sie sonst eigentlich keinen Anspruch hätten, wenn die über sie gebuchte Reise nicht durchgeführt wird.
So helfen wir Familien, Verbrauchern, Rentnern, Landwirten und unseren europäischen Partnern
Kinderzuschlag: Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung und die Vermögensprüfung wird stark vereinfacht. Es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben. Allerdings: Die Regelung gilt befristet und einmalig verlängert werden nur bestimmte Bestandsfälle. Auch der weitgehende Verzicht auf die ausführliche Vermögensprüfung gilt nur befristet.
Kinderbonus und Alleinerziehende: Um Familien zu unterstützen, wird analog zum Kindergeld ein Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, vergleichbar dem Kindergeld. Damit kommt er vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet, da sie während der Corona-Krise besondere Schwierigkeiten hatten, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Befristet auf zwei Jahre wird der Entlastungsbeitrag von 1.908 EUR auf 4.008 EUR angehoben.
Verlängerung der Entschädigungszahlung: Für Eltern, deren Kinder noch nicht im Rahmen der Notbetreuung in Kita oder Schule betreut werden können, gibt es die Möglichkeit, eine Entschädigungszahlung zu erhalten, wenn sie dadurch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Künftig erhält bei Paaren jeder Elternteil einen zehnwöchigen Anspruch auf die Entschädigung. Alleinerziehende können die Leistung bis zu 20 Wochen erhalten. Ein Anspruch kann bei fehlender Betreuung von Kindern bis 12 Jahren in Kitas und Schulen oder auch bei erwachsenen Kindern mit Behinderung bestehen. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Dieser Zeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden. Hier ist eine tageweise Verteilung möglich. Damit wollen wir auch den unregelmäßigen Betreuungszeiten von Kindergärten und Schulen gerecht werden. Eltern erhalten damit ein Höchstmaß an Flexibilität.Beschleunigte Digitalisierung an Schulen: Mit einem Sofortprogramm hat der Bund 500 Millionen Euro bereitgestellt, damit die Schulen mobile Endgeräte zur Versorgung derjenigen, die zu Hause keine eigenen Laptops, Notebooks oder Tablets haben, anschaffen können. Außerdem können die Schulen die Mittel auch für notwendige Hard- und Software zur Erstellung von Online-Lerninhalten verwenden.
Studierende: Studierende, die im Zuge der Corona-Pandemie ihre Studentenjobs verloren haben und finanzielle Unterstützung benötigen, können seit Anfang Mai bei der KfW ein in der Bezugsphase bis zum 31. März 2021 zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 650 Euro/Monat als Überbrückungshilfe beantragen. Für die besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studierenden wird von Juli 2020 bis März 2021 der Studienkredit geöffnet. Darüber hinaus wurden dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro für Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung wie etwa BAföG in Anspruch nehmen können.
Elterngeld: Die Regelungen zum Elterngeld wurden angepasst. Ist es Eltern in systemrelevanten Branchen und Berufen aufgrund der Krise nicht möglich, ihre Elterngeld-Monate zu nehmen, können sie diese aufschieben. Zudem sollen Eltern ihren Partnerschaftsbonus auch dann nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I reduzieren das Elterngeld vorübergehend nicht.
Neues Investitionsprogramm Kita-Ausbau: Eine Milliarde Euro wird in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich für den Kita-Ausbau zur Verfügung gestellt. Damit können zum Beispiel 90.000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Mittel können aber auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.
Ausbau Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Weitere zwei Milliarden Euro stellt der Bund zusätzlich für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung.Mieter/Daseinsvorsorge: Mietern konnte wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden, wenn sie glaubhaft machten, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung war. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Können Verbraucher ihren Verpflichtungen aus bestimmten, vor dem 8. März 2020 geschlossenen Verträgen im Rahmen der Daseinsvorsorge (etwa Strom, Gas, Telekommunikation) krisenbedingt nicht nachkommen, wurde bis zum 30. Juni 2020 ein Aufschub gewährt. Voraussetzung war, dass ansonsten ihr angemessener Lebensunterhalt gefährdet wäre.
Arbeitslosengeld I: Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld I bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzukommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Deshalb wurde der Bezug des Arbeitslosengelds I für diejenigen um drei Monate zu verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Arbeitslosengeld II: Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März 2020 befristet deutlich vereinfacht.Hinzuverdienstgrenze: Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wurde die für sie geltende jährliche Hinzuverdienst-Grenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro bis zum Jahresende 2020 befristet angehoben.
Saisonarbeit: Um die Probleme der Saisonarbeit – insbesondere in der Landwirtschaft – zu mildern, wird außerdem befristet bis zum 31.10.2020 die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet. Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Staaten können vor dem Hintergrund des PandemieGeschehens seit dem 16. Juni 2020 sowohl auf dem Land- weg als auch mit dem Flugzeug wieder nach Deutschland einreisen. Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten können im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen einreisen. Damit sichern wir in der Corona-Krise die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Produkten.
Fischerei: Die Corona-Pandemie hat die deutschen Krabbenfischer besonders stark getroffen. Weil etwa Transportwege zu den Pulbetrieben noch immer eingeschränkt sind, leiden sie weiterhin unter großen Absatzschwierigkeiten. Die seit April gezahlten Überbrückungshilfen wurden verlängert und ab dem 1. Juli 2020 sogar verdoppelt. Für die Krabbenfischer gibt es für 30 Tage – aufteilbar in 3 mal 10 Tage – an denen die Kutter nicht auslaufen, zwischen 400 und 600 Euro. Je nach Größe des Schiffs. Die Höchstsumme liegt damit bei 18.000 Euro.Medizinische Hilfen für unsere europäischen Partner: Deutschland unterstützt mit Ärzteteams und Hilfsgütern. Außerdem wurden bisher über 200 am Corona-Virus erkrankte Patienten aus andere EU-Staaten in deutschen Krankenhäusern behandelt. Zudem hat Deutschland im Rahmen des Rückholprogramms über 6000 Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten aus Risikogebieten nach Hause gebracht. Die Kosten werden vom Bund getragen.
So helfen wir dem Gesundheitswesen
Unterstützung der Gesundheit und Pflege: Auch der medizinische Bereich wird durch ein Milliardenpaket entlastet: So erhalten beispielsweise Krankenhäuser bis Ende September 2020 für jedes nicht belegte Bett, das für mögliche Corona-Patienten freigehalten wird, eine Tagespauschale. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz erhalten wir diese Unterstützung bis zum Jahresende aufrecht: So können Kliniken, die weitere finanzielle Unterstützung benötigen, diese auf der Ortsebene mit den Krankenkassen verhandeln. Mit dem Krankenhauszukunftsfonds, dem Kern dieses Gesetzes, stellen wir drei Milliarden Euro für eine bessere digitale Infrastruktur und modernere Notfallkapazitäten zur Verfügung. Auch verlängern wir die Schutzschirmregelungen im Bereich der Pflegeversicherung bis Ende Dezember 2020 und bringen weitere Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen auf den Weg.
Infektionsschutzgesetz: Damit bei bundesweiten Epidemien rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden können, kann der Bund – zusätzlich zu den Ländern - im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten treffen. Dazu gehören unter anderem befristete Verordnungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder Schutzausrüstung sowie zur Testung auf das Coronavirus. Damit diese notwendigen Maßnahmen zügig auf den Weg gebracht werden können, hat der Deutsche Bundestag aufgrund der Corona-Pandemie im März dieses Jahres eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Der Deutsche Bundestag kann die epidemische Lage von nationaler Tragweite jederzeit aufheben, falls die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.So unterstützen wir die Forschung und Entwicklung
Stärkung der internationalen Forschung: Die schnelle und sichere Entwicklung eines Impfstoffs ist von zentraler Bedeutung. Dabei müssen alle Kapazitäten international vernetzt und gebündelt werden. Deswegen wurde die internationale ImpfstoffInitiative CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) mit zusätzlichen rund 140 Millionen Euro vom Bund gefördert. An CEPI-Projekten ist auch das deutsche Unternehmen CureVac beteiligt.
Produktionskapazitäten frühzeitig aufbauen: Mit einem Sonderprogramm von bis zu 750 Millionen Euro sollen parallel zur Impfstoff-Entwicklung zugleich die Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Ziel ist es, dass so früh wie möglich in Deutschland Impfungen angeboten werden können, nachdem ein sicherer Impfstoff entwickelt wurde.
Medikamentensuche und Verständnis des Virus: Bereits zugelassene Medikamente könnten auch gegen die Atemwegserkrankung COVID-19 wirksam sein. Um vorhandene Medikamente auf ihre Wirksamkeit zu testen, wurden zusätzliche Millionen zur Verfügung gestellt, ebenso für die grundsätzliche Erforschung des neuen Krankheitserregers. Diese Erkenntnisse sollen Aufschluss über mögliche Behandlungen und Therapieansätze liefern.
Forschung und Behandlung vernetzen: Wir haben den Aufbau eines Forschungsnetzwerks mit 150 Millionen Euro auf den Weg gebracht, um die Forschungsaktivitäten der deutschen Universitätsmedizin zu bündeln und die Behandlung der Patienten zu verbessern. Beispielsweise wurde eine patientenbezogene Datenbank aufgebaut, um den zügigen Austausch von Informationen flächendeckend zu ermöglichen. Der Austausch von Daten ist eine wichtige Voraussetzung für eine bessere Gesundheitsversorgung.
Steuerliche Förderung verbessert: Forschende Unternehmen besonders im Mittelstand bekommen durch eine Verdopplung der förderfähigen Aufwendungen bei der steuerlichen Forschungsförderung zusätzliche Unterstützung für neue Innovationen.So unterstützen wir die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Pandemie
Stärkung der Weltgesundheitsorganisation WHO: Um die Koordinierungsbemühungen der Weltgesundheitsorganisation zu stärken, unterstützt Deutschland die WHO mit 500 Millionen Euro.
Unterstützung der Globalen Impfallianz GAVI: Um die internationalen Forschungsbemühungen für einen COVID- 19-Impfstoff zu unterstützen und die weltweite Verfügbarkeit eines Impfstoffes sicherzustellen, hat Deutschland seine Unterstützung für die GAVI auf 700 Millionen Euro erhöht.Humanitäre Hilfe für am stärksten betroffene Länder: Um die humanitären Auswirkungen der Corona-Pandemie in den ärmsten Ländern zu lindern, hat Deutschland die humanitäre Hilfe um 450 Millionen Euro aufgestockt.
Entwicklungspolitische Hilfe: Für 2020 und 2021 werden durch das vom Deutschen Bundestag beschlossene Konjunkturpaket 3,1 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt. Zudem hat das BMZ im Haushalt des Jahres 2020 weitere 1,15 Milliarden Euro zur Corona-Hilfe umgesteuert. Damit unterstützt Deutschland Entwicklungsländer sowohl bei der unmittelbaren Bekämpfung der Pandemie wie auch der Bewältigung der erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen.So stellen wir die Finanzierung sicher
Nachtragshaushalt zur Finanzierung: Die Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind gewaltig. Zur Finanzierung der Corona-bedingten Mehrausgaben des Bundes hat der Bundestag zwei Nachtragshaushalte beschlossen. Der Haushalt 2020 sieht nun Ausgaben von insgesamt 508,5 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 217,8 Milliarden Euro.
Kommunen: Um den finanziellen Spielraum der Kommunen zu erweitern, wird der Bund mit den Ländern die aktuellen Gewerbesteuerausfälle hälftig kompensieren und dauerhaft einen größeren Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernehmen. Zugleich gibt der Bund Mittel, damit Kommunen mehr in die Digitalisierung ihrer Verwaltung, in Kitas und Sporthallen investieren können.
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Es gelten einschlägige steuerliche Vorschriften sowie Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien. So dürfen Privatpersonen, aber auch juristische Personen (z. B. Unternehmen) an Parteien spenden. Alle wesentlichen Details erfahren Sie im nachfolgenden Text:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Konkret können Privatpersonen jährlich 3.300,- Euro steuerlich geltend machen, zusammen zu veranlagende Ehegatten jährlich 6.600,- Euro.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro/3.300,- Euro nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 1.650,- Euro/3.300,- Euro werden nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können ihre Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend machen, jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zurechnen. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10% ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50% Körperschaftsteuer zu zahlen.
Spenden und Mandatsträgerbeiträge, die an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere ihrer Vereinigungen oder Gebietsverbände geleistet werden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundesdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen.
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Spenden (natürlicher Personen) aus dem Ausland, dürfen nicht angenommen werden, wenn sie mehr als 1.000 Euro betragen und der Spender kein Bürger der Europäischen Union ist.
- Bei dieser Bundestagswahl geht es um das Schicksal Deutschlands. Wie beenden wir die Corona-Pandemie? Was passiert danach? Schaffen wir es, unsere Wirtschaft wieder auf Touren zu bringen – nachhaltig und klimaschonend? Wie entfesseln wir die Kräfte unserer Gesellschaft und bringen Digitalisierung, moderne Verwaltung und unsere Infrastruktur voran? Und wollen wir wirklich eine Verbots- und Umverteilungspolitik statt Förderung von Eigeninitiative und Hilfe zur Selbsthilfe für bedürftige Menschen in unserer Gesellschaft? Ich trete an, um unsere Region und unser Land weiter nach vorne zu bringen. Und ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung auf diesem Weg, das Direktmandat im Wahlkreis 203 (Trier und Trier-Saarburg) zu erringen.
WAS IST DIE BRIEFWAHL?
Am 26. September 2021 wird der Bundestag neu gewählt. Wählen Sie gerne bequem per Briefwahl – von zu Hause aus oder in der Wahlkabine im Bürgeramt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Briefwahl bei uns in Deutschland funktioniert und wie in der Stadt Trier bzw. im Landkreis Trier-Saarburg Ihre Unterlagen beantragen können.
WIE GEHT BRIEFWAHL VOR ORT?
Sie können die Briefwahl ggf. in Ihrer Gemeinde auch vor Ort in einem Wahllokal durchführen. Dazu kommen Sie während der entsprechenden Öffnungszeiten in die Wahlbehörde, erhalten nach Prüfung Ihrer Wahlberechtigung die Briefwahl-Unterlagen und stimmen mit Ihrer Erst- und Zweitstimme geheim in einer Wahlkabine ab. Anschließend geben Sie Ihre ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen an Ort und Stelle ab. Eine Liste der Briefwahl-Lokale in den Verbandsgemeinden Hermeskeil, Konz, Saarburg-Kell, Trier-Land, Ruwer und Schweich, die Briefwahl vor Ort anbieten, finden Sie demnächst hier, sobald die Informationen vorliegen.
MEHR INFOS
Als Quelle für die oben genannten Informationen dienen öffentlich zugängliche, offizielle Informationen des Bundeswahlleiters, der Stadt Trier, des Landkreises Trier-Saarburg sowie der Bundeszentrale für politische Bildung. Fragen rund um die Wahl des Deutschen Bundestages sowie die Bedeutung der Erst- und Zweitstimme beantwortet folgendes, verständliches Video des Deutschen Bundestages bei YouTube HIER
Titelfoto Briefwahl
Urheber: Marco Verch Professional Photographer
Titel: Bundestagswahl 2021 - Briefwahl
Quelle: Flickr
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